Mittwoch, März 18, 2026

“Zeichen für sachliche Fehlerkultur”: Richter tritt aus ÖVP aus

Jener Richter, der im Fall Karin Wurm gegen Andreas Hanger für befangen erklärt wurde, teilt gegenüber ZackZack mit, wieder aus der ÖVP auszutreten.

Am Montag berichtete ZackZack über eine bemerkenswerte Episode aus dem Zivilverfahren Karin Wurms gegen Andreas Hanger – die Pilnacek-Freundin hatte den ÖVP-Politiker wegen öffentlicher Attacken gegen sie geklagt.

Jener Richter, dem die Sache ursprünglich zugeteilt wurde, ist vom Landesgericht St. Pölten auf Antrag von Wurms Anwalt Robert Kerschbaumer für befangen erklärt worden. Der Richter hatte zuvor von sich aus offengelegt, seit einigen Monaten Mitglied der ÖVP zu sein. Der Parteieintritt sei “aus Verbundenheit” zu seiner Frau erfolgt, sie ist Gemeinderätin in St. Pölten. Auch er ließ sich auf einem hinteren ÖVP-Listenplatz für die Gemeinderatswahl aufstellen.

Ein Dreiersenat des Landesgerichts St. Pölten entschied letzte Woche, es könne der “Anschein einer Voreingenommenheit entstehen, weshalb im Zweifel die Befangenheit des abgelehnten Richters festzustellen war.“

“Kritische Selbstreflexion”: Richter tritt wieder aus ÖVP aus

Am Mittwoch nahm der Richter dann in einem Schreiben gegenüber ZackZack Stellung. Er erklärt, nun wieder aus der ÖVP austreten zu wollen:

“Die getroffene Entscheidung, wonach eine Anscheinsbefangenheit besteht, respektiere ich uneingeschränkt. Unabhängigkeit und die Vermeidung jedes Zweifels an ihr sind die wesentliche Grundlage richterlicher Tätigkeit. Um diesem Anspruch auch den bloßen Anschein betreffend gerecht zu werden habe ich nach kritischer Selbstreflexion entschieden,
meinen Austritt aus der ÖVP zu erklären. Damit möchte ich ein klares Zeichen für die Bedeutung äußerer Unabhängigkeit und für eine sachliche Fehlerkultur setzen.”

Er will einmal mehr betont wissen, dass die Offenlegung seiner Parteimitgliedschaft eine seiner ersten Verfahrenshandlungen in dem Fall gewesen sei, der Transparenz diente und den anderen Parteien die Möglichkeit gab, “diesen Umstand aufzugreifen”. Was schlussendlich auch passierte.

Parteimitgliedschaft und Funktion in der Richtervereinigung “nicht vereinbar”

Mit seinem Parteiaustritt reagiert der Richter aber auch auf eine weitere Problematik, mit der er Mittwochfrüh von ZackZack konfrontiert wurde: Zwar ist Richterinnen und Richtern eine Parteimitgliedschaft grundsätzlich erlaubt, der betroffene Richter ist aber auch in höherer Funktion in der österreichischen Richtervereinigung (RiV) tätig.

Parteipolitische Tätigkeit bei Funktionärinnen und Funktionären sieht man dort äußerst kritisch, sie widerspricht einer eigens formulierten Ethikerklärung. “Die Ausübung einer Funktion in der Vereinigung ist mit einer parteipolitischen oder fraktionellen Tätigkeit oder mit einer Mitgliedschaft zur Bundes- oder zu einer Landesregierung oder zu einem allgemeinen Vertretungskörper unvereinbar“, heißt es in der online abrufbaren Satzung.

Auf ZackZack-Nachfrage bekräftigt die Richtervereinigung diese Ansicht: “Aus guten Gründen sind die innerhalb der RiV erarbeiteten Leitlinien strenger als die rechtlichen Vorgaben. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass eine Parteimitgliedschaft nach der eigenen Positionierung der RiV als mit den formulierten Grundsätzen nicht vereinbar anzusehen ist, auch wenn sie rechtlich nicht ausdrücklich untersagt ist.”

Eine gewisse Ironie hat die Episode gleich in zweierlei Hinsicht: nicht nur der Richter kehrt der Partei nach wenigen Monaten Mitgliedschaft den Rücken; auch seine Frau, die niederösterreichische Gemeinderätin, hat sich kürzlich mit der ÖVP überworfen und die Fraktion verlassen.


Autor

  • Thomas Hoisl

    Ist seit April 2024 bei ZackZack. Arbeitete zuvor u.a. für "profil". Widmet sich oft Sicherheitsthemen oder Korruptions-Causen.

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