Zuerst ließ Bundespolizeidirektor Michael Takacs den Bestseller „Pilnacek – Der Tod des Sektionschefs“ gerichtlich einziehen. Jetzt klagt er von dem Buch, das er nie gelesen hat, den Gewinn ein.
Bundespolizeidirektor Michael Takacs beschäftigt sich nicht mit Details. Das ist im Medienprozess gegen ZackZack klar geworden. Darin ging es darum, den von ZackZack-Herausgeber Peter Pilz verfassten Buchtitel „Pilnacek – Der Tod des Sektionschefs“ einzuziehen, weil Takacs sich darin in seinem Ruf geschädigt sah. Im Gerichtssaal erklärte Takacs, dass er das Buch nie gelesen hatte.
Takacs und seine Mitstreiter aus der Polizei setzten sich durch – das Buch wurde in erster Instanz eingezogen. Für den Bundespolizeidirektor war das nur ein erster Schritt. Jetzt bläst er erneut zum Angriff auf ZackZack.
Takacs freut sich über Buch-Erfolg
Jetzt will Takacs mehr. Mit einer Klage beim Handelsgericht Wien will der Polizeichef den gesamten Gewinn des Buches und zusätzliche Zinsen. Den Anspruch begründet der Kläger mit der „Herausgabe des mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten erzielten Gewinns”. Takacs‘ Anwalt Peter Zöchbauer fordert in seiner Klagsschrift ein Urteil, wonach ZackZack schuldig sei „der klagenden Partei den sich aus der Rechnungslegung ergebenden Gewinn der beklagten Partei samt 4 % Zinsen seit Klagszustellung zu bezahlen“. Dafür möchte der Polizeidirektor zunächst die Rechnungslegung der Zack Media GmbH erhalten.
Buch nie gelesen
Ob Takacs den Inhalt des Buches mittlerweile kennt, dessen Gewinn er einstreifen möchte, ist unklar. Im Medienprozess gegen ZackZack hatte Takacs während seiner Aussage nicht genau angeben können, welche Stellen im Buch den Tatbestand der üblen Nachrede gegen ihn erfüllen würden, da er das Buch nie gelesen hatte.
In der Klage, die einen Gesamtstreitwert von 35.000 € angibt, heißt es außerdem: „Die Beklagte verfügt auch über keine seriöse Basisinformation für ihre Spekulationen.“ Welche Spekulationen Takacs damit genau meint, bleibt unklar. Festzuhalten ist, dass im Untersuchungsausschuss bestätigt wurde, dass Takacs Anna P. mitgeteilt habe, die Polizei würde sich um die persönlichen Gegenstände Pilnaceks kümmern. Zudem bestreitet P. auch heute nicht, bei mehreren Gelegenheiten angegeben zu haben, der Bundespolizeidirektor habe ihr geraten, Pilnaceks Laptop „verschwinden“ zu lassen, was dieser vehement bestreitet. Mittlerweile revidiert P. ihre damaligen Aussagen und spricht von einer “irren Zeit.”
Auffallend ist, dass Takacs’ neue Zivilklage nicht mehr auf die Episode mit dem Laptop verweist, ansonsten aber all jene Stellen beklagt, die er genau so in der Buch-Verbotsklage auflistete. Das hat wohl einen einfachen Grund: Richter Daniel Potmesil, der in seinem Urteil den Klägern vielfach Recht gab, tat dies bei der brisanten Angelegenheit mit dem Laptop nicht: “Es handelt sich um eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der Äußerung eines Dritten und bestand ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis der zitierten Äußerung.”
Betont sei, dass Potmesils Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Anwälte von ZackZack arbeiten aktuell an der schriftlichten Anfechtung. Dennoch prescht Takacs’ Anwalt Peter Zöchbauer bereits mit einer Zivilklage voran – das Einklagen eines Buchgewinns einer anderen Person ist in Österreich juristisches Neuland.
ZackZack-Herausgeber Pilz hält die neuerliche Klage von Takacs für “unverschämt”. Das wahre Ziel sei klar. Es ginge nicht darum “die Wahrheit durchzusetzen, sondern uns zu ruinieren”.
Titelbild: EVA MANHART / APA / picturedesk.com, ZackZack


