Donnerstag, Februar 19, 2026

Pilnacek-Buch-Urteil: „langjährige Abneigung“

ZackZack hat das Pilnacek-Buch-Urteil erhalten. Der Richter ignoriert Tatsachen und Fakten und greift zu eindeutigen politischen Wertungen.

Heute habe ich über eine Zeitung erfahren, dass das schriftliche Urteil im Pilnacek-Buch-Verbotsprozess vorliegt. Die Rückfrage bei meinem Anwalt hat ergeben, dass es zwar eine Verfügung vom heutigen Tag gibt, wonach mir die schriftliche Urteilsausfertigung zuzustellen ist, mir jedoch bis dato keine Ausfertigung zugestellt wurde. Auch wurde mir das Urteil noch nicht über den ERV (Elektronischen Rechtsverkehr) übermittelt.“

Das ist meine erste Frage an Richter Potmesil: Warum erfahren wir aus der Zeitung und nicht vom Gericht, dass es das Urteil gibt und was darin steht?

Mit meinen Anwälten werden wir uns jetzt das Urteil genau ansehen, unsere Beweise vorbringen und das Urteil beim Oberlandesgericht bekämpfen.

Ein Journalist hat uns eine Kopie des Urteils zur Verfügung gestellt. Daher kann ich einen ersten Eindruck wiedergeben. Nach dem ersten Durchlesen kann ich nur eines sagen: Der Richter macht es uns überraschend leicht.

Nicht schlampig

Einige Zitate belegen, wie weit der Richter zugunsten des Polizeichefs und seiner Beamten geht:

Es konnten keine greifbaren groben Versäumnisse der einschreitenden Beamten oder von übergeordneten Vorgesetzten entlang der Weisungskette, etwa unvollständige oder schlampige Ermittlungen, etwa bezüglich fehlender Zeugenbefragungen oder mangelnder örtlicher Absicherung durch Absperrungen festgestellt werden.

Das steht zu den bekannten Tatsachen in eklatantem Widerspruch. Dann nimmt sich Potmesil die Vorgeschichte der Obduktion vor:

Es konnte jedoch nicht festgestellt werden, dass von der Drittantragstellerin oder anderen anwesenden Polizeibeamten übermäßiger Druck auf die Notärztin Dr. Dagmar W. ausgeübt worden wäre, um eine Obduktion des Leichnams von Mag. Christian Pilnacek zu verhindern. 

Ab wann der Druck zur Verhinderung einer Obduktion „übermäßig“ wird, verriet Rat Potmesil nicht.

Nur ein ÖVP-Mitglied

Es folgt die bekannte polizeiliche Rechtfertigung mit der „freiwilligen Übergabe“ des Handys:

Vielmehr händigte Karin Wurm die Gegenstände über Anna Polz freiwillig an die Kriminalpolizei aus. Der Anwalt der Witwe Caroline List, Mag. Rüdiger Schender, holte die Gegenstände in der Folge ab. Es konnte nicht festgestellt werden, dass nach damaligem Ermittlungsstand die Kriminalbeamten eine Sicherstellung des Telefons für geboten erachten mussten. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die frühe Annahme eines Selbstmords von Christian Pilnacek als Rechtfertigung dafür diente, Datenträger nicht auszuwerten.

Dann geht es um die Zugehörigkeit zur ÖVP und die Farbe der Polizeikette:

Dass der Vorwurf, die Antragsteller seien Teil einer türkisen Polizeikette, unrichtig ist, ergibt sich zunächst einmal daraus, dass nur der Erstantragsteller ÖVP Mitglied ist. Auch sonst ist es im Hinblick auf den zu den Vorwürfen festgestellten Sinngehalt der Antragsgegnerin nicht gelungen, einen kongruenten Wahrheitsbeweis zu erbringen.

Der Richter ignoriert, dass in seinem Verfahren bekannt wurde, dass zwei weitere Beamte der Kette Mitglieder der Gewerkschafsfraktion der ÖVP sind.

Handy-Verbrennung „menschlich erklärlich“

Dann folgt ein Hohelied auf die Gerichtspräsidentin in Graz:

Jedenfalls aufschlussreich und menschlich erklärlich waren die Schilderungen der Zeugin Caroline List. Dass das Mobiltelefon ihres verstorbenen Mannes ohne ihr Zutun und ohne dass sie danach gefragt hätte den Weg zu ihr fand, war nach ihren Angaben plausibel. Mag zwar ihre darauffolgende Entscheidung, das Handy mit einem Bunsenbrenner zu zerstören, irritierend wirken, so konnte sie dem Gericht ihre Beweggründe zu diesem Vorgehen doch nachvollziehbar erklären.

Langjährige Abneigung

Zum Schluss wendet der Richter sich mir zu.

Sein Verhältnis zur ÖVP ist von langjähriger Abneigung und politischen Konflikten geprägt. Er kritisierte die Partei bereits mehrfach öffentlich in Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen.

Dazu hatte er einen Eindruck:

Es entstand der Eindruck, dem Zeugen gehe es weniger darum, die konkreten Fragen des Richters zu beantworten, sondern darum „seinen“ Geschehensablauf immer wieder vor einem neuen Publikum vorzutragen.

Dann kam der Richter zu seinem Schluss:

Auch wenn seine Antworten zweifellos sprachlich eloquent vorgetragen wurden, war er nicht in der Lage, stichhaltige Beweise für ein Fehlverhalten der Antragsteller anzubieten.

Die Beweise reichten für Ermittlungen der WKStA und einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Potmesil hat sie schlicht und einfach ignoriert.

Das Urteil ist schwach begründet und enthält klare politische Wertungen. Wir tun jetzt das, was in einem Rechtsstaat üblich ist: Wir bekämpfen das Urteil in der nächsten Instanz. Ich bin froh, dass uns der Richter die Arbeit leicht macht.


Titelbild: HELMUT FOHRINGER / apa / apa-images, HANS KLAUS TECHT / apa / apa-images, ZackZack

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