Niederösterreichische Polizisten sind vor zehn Tagen gemeinsam auf den Pilnacek-Untersuchungsausschuss vorbereitet worden. Ich bin mir sicher, dass man damit der Wahrheit ans Licht helfen wollte. Niemand in Krems hat mit der Undankbarkeit der Abgeordneten gerechnet.
Neulich im Pilnacek-Untersuchungsausschuss ist bekannt geworden, dass sich ladungsgefährdete Polizisten und Polizistinnen am 8. und 9. Jänner in Krems im dortigen Bezirkspolizeikommando getroffen haben, um sich gemeinsam für den Ausschuss „schulen“ zu lassen.
Fabian Schmid hat darüber im Standard berichtet: „Mit dabei: Sowohl die Polizisten, die rund um den Fund von Christian Pilnaceks Leiche vor Ort dabei waren, als auch Spitzenkräfte wie der niederösterreichische Landespolizeidirektor Franz Popp und Landeskriminalamtschef Stefan Pfandler. Kurzum: Personen, die in den U-Ausschuss geladen wurden und wohl werden.“
Jan Krainer von der SPÖ ist der erfahrenste U-Ausschuss-Abgeordnete. „Wir untersuchen, ob es eine politische Einflussnahme auf die Ermittlungsbehörden gegeben hat. Und dann sehen wir im Untersuchungsausschuss, dass die immer gleichen Personen, die wir aus früheren U-Ausschüssen kennen, Polizisten und Polizistinnen vor ihrer Befragung ‚schulen‘, beauftragt vom Innenministerium. Das schaut einfach nicht gut aus.”
Zwei Tage in Krems
Ich habe Verständnis, dass Beamte, die schon am Auffindungsort der Leiche vielleicht nicht alles optimal gemacht haben, im Parlament eine bessere Figur abgeben wollen. Aber was haben sie zwei Tage lang in Krems getan? Wozu haben sie mit Herrn Huemer und Frau Poppenwimmer zwei Anwälte gebraucht?
Ich versuche mir das vorzustellen und habe ein frei erfundenes Protokoll dieser Zeugenausbildung verfasst. Sicher war alles ganz anders und mindestens so harmlos.
Falsches, von mir frei erfundenes Protokoll, das allen nur das Beste unterstellt
Vorsitzender: Also, herzlich willkommen bei uns im Bezirkspolizeikommando. Wir sind heute da, um uns auf den U-Ausschuss vorzubereiten, gemeinsam und kameradschaftlich, Polizei und Feuerwehr, also, wie das unsere Stärke ist.
Kollege 1 am 2. Tisch: Nix gfoin lossn!
Kollege 2: Huach zua!
Vorsitzender: Wir begrüßen auch unseren Landespolizeidirektor und den Direktor unseres Landeskriminalamts! Und einen Kollegen von einer anderen Fraktion auch, weil der auch dabei war. Wir sitzen alle in einem Boot, wie eine Familie!
Kollege 1 am 2. Tisch: Bravo!
Vorsitzender: Bitte konzentriert´s euch. Wir haben ein bummvolles Programm. Dazu möchte ich den Herrn Rechtsanwalt nach vorne bitten. Bitte! Der Kaffee ist dort drüben.
Rechtsanwalt: Werte Damen und Herren! Im Untersuchungsausschuss gibt es drei Punkte, wo man aufpassen muss: Erstens: Man muss von der Amtsverschwiegenheit entbunden sein…
Landespolizeidirektor: San olle!
Rechtsanwalt: Sehr gut. Und zweitens gelten auch für Sie alle die Entschlagungsgründe der Strafprozessordnung, weil das die gleichen sind im Parlament. Also, ich habe Ihnen das alles in der Unterlage ausgedruckt. Für Sie sind nur die ersten zwei Ziffern wichtig, wenn eine Frage ins Private reingeht oder wenn es einen vermögensrechtlichen Nachteil gibt, dann müssen Sie das nicht beantworten. Beim dritten seid´s vorsichtig, weil das kommt nicht gut, wenn wer sagt, wenn ich die Frage ehrlich beantworte, hab ich den Staatsanwalt am Hals.
Schaut´s euch den Zettel vorher an. Und ich sitz ja im Ausschuss neben euch. Verstanden? Habt´s das verstanden?
Kollege 1 am 2. Tisch: Des kenn ma eh.
Rechtsanwalt: Ja, das steht genauso in der Strafprozessordnung.
Kollege 2: Eh, wiss ma.
Rechtsanwalt: Dann gibt es noch den dritten Punkt. Sie sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.
Kollege 2: Eh, wiss ma.
Rechtsanwalt: Ja, das war alles. Mehr gibt es da nicht zu sagen.
Vorsitzender: Habt´s alles verstanden? Ja? Noch Fragen? Wenn nicht, dann könnte vielleicht zum Schluss noch der Herr Landespolizeidirektor…
Kollege 2: Ham die an Lügendetektor? (Alle lachen)
Vorsitzender: Fredl, sei net deppert. (Alle lachen)
Kollege 1 am 2. Tisch: Ich tät noch gern über meine Aussage reden, weil ich möcht da nix Falsches…
Vorsitzender: (erschrocken) Um Gottes Willen, Kollege, stopp, des geht net, da simma gleich im 288er drin! Sag immer die Wahrheit, und nichts anderes. Die Polizei muss auch für das Parlament ein Freund und Helfer sein! Wir haben unser Bestes gegeben und nichts zu befürchten. (Niemand lacht)
Niemals falsche Beweisaussage
Natürlich war alles in Krems noch harmloser. Nach der Schulung wussten alle Anwesenden hoffentlich, dass auch für – niemals auch nur überlegte – Beitragstäterschaft zur falschen Zeugenaussage in einem Untersuchungsausschuss nach § 288 (3) des Strafgesetzbuches bis zu drei Jahre Haft drohen.
Daher war nach den drei Punkten sicherlich Schluss: Entbindung von der Amtsverschwiegenheit, Entschlagungsgründe, Wahrheitspflicht, mehr gab es nicht zu schulen. Deshalb hat das Ganze nur knapp zwanzig Minuten gedauert. Aber was haben die Beamten vom Revierinspektor bis zum Polizeichef den Rest der Zeit in Krems gemacht? Worin sind sie da „geschult“ worden? Das ist noch ein bisschen unklar.
18 mal wiederholt
Vielleicht haben die Beamten mit den Anwälten die drei Punkte einfach nur so oft wiederholt, bis alles gesessen hat. Sechs Stunden am ersten Tag und sechs am zweiten, das sind 18 Wiederholungen. Dann kann man das wie im Schlaf: Ich bin entbunden, entschlagen tu ich mich nicht und die Wahrheit über alles, an das ich mich erinnern kann, sage ich sowieso.
Das Dumme an der Sache ist nur, dass die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses nicht alles glauben. Nina Tomaselli von den Grünen berichtete dem ZackZack-Redakteur: „Ich war geradezu perplex, als ich bei meiner Befragung erfuhr, dass Polizisten der Bezirksebene und des Postens vor Ort gemeinsam mit ihren Chefitäten zwei Tage lang die Causa im Vorfeld des U-Ausschusses ‘erörtert’ haben“.
Die Abgeordneten werden es genauer wissen wollen:
- Wer hat die Vorbereitung auf den U-Ausschuss angeordnet?
- Was ist zu den einzelnen Aussagen besprochen worden?
- Hat es Einzelberatungen für Beamte, denen eine Ladung droht, gegeben?
- Ist man gemeinsam das, was am Ufer und in der Polizei passiert ist, durchgegangen?
- Hat man dabei versucht, einzelne Aussagen aufeinander abzustimmen?
- Haben die Anwälte dazu ihren Rat gegeben?
- Wenn es nur um die drei Punkte gegangen ist, wozu hat man dann zum Anwalt Huemer noch zusätzlich die Anwältin Poppenwimmer, die das Verbot meines Pilnacek-Buchs betrieben hat, gebraucht?
- Und: Waren Innenminister Karner und Bundespolizeidirektor Takacs informiert?
Alle Kremser Teilnehmer, die demnächst geladen werden, müssen mit diesen Fragen rechnen. Soll man sie unvorbereitet ins Parlament schicken? Oder wäre es nicht besser, eine Schulung auf Fragen zur Schulung anzusetzen, vielleicht sogar in St. Pölten? Und gleich mit allen anderen Anwälten, die das Verbot des Pilnacek-Buchs betrieben haben?
Um eines müssen sich die Geschulten keine Sorgen machen: Sie werden dem Parlament zeigen dürfen, was sie gelernt haben.


