Samstag, Dezember 6, 2025

“Schikanös”: Volksanwalt sieht sich bei Pilnacek-Prüfung behindert

Noch vor dem U-Ausschuss schaltete sich im Frühjahr die Volksanwaltschaft mit einer Prüfung des Falls Pilnacek ein. FPÖ-Volksanwalt Luisser kritisiert Innen- und Justizministerium nun scharf – diese würden „willkürlich und schikanös“ Akten vorenthalten.

Während der anlaufende parlamentarische U-Ausschuss zuletzt große Aufmerksamkeit erhielt, blieb eine weitere Untersuchung zu Missständen im Fall Pilnacek weitgehend unbeachtet: die amtswegige Prüfung der Volksanwaltschaft, die bereits seit dem Frühjahr läuft.

Jetzt kritisiert Volksanwalt Christoph Luisser zwei Minister wegen der Verweigerung von Aktenlieferungen scharf: „Karner und Sporrer setzen sich über die Verfassung hinweg, statt ihr zu dienen.“ Luissers unmittelbare Vorgängerin Elisabeth Schwetz (ebenfalls von der FPÖ nominiert) begründete die Einleitung im März mit Enthüllungen des Pilnacek-Buchs von Peter Pilz und dem daraus entstandenen medialen und öffentlichen Echo.

Am Mittwoch lud Luisser zu einer Pressekonferenz in die Volksanwaltschaft, um über „aktuelle Entwicklungen“ zu berichten. Inhaltliche Erkenntnisse legte er allerdings noch nicht vor – vielmehr sieht der FPÖ-Volksanwalt das Prüfverfahren durch Innen- und Justizministerium behindert.

“Nichts zu sehen, das euch interessieren könnte”

Laut Luisser habe das BMI nur einen beantworteten Fragenkatalog übermittelt; aus diesem ergäben sich jedoch „mehr Fragen als Antworten“. Tatsächlich zeigt ein Blick auf Antworten, aus denen profil im Mai zitierte, dass manche durch neue Entwicklungen überholt wurden. Zur Smartwatch hieß es etwa, es hätten nach Auswertung des Bundeskriminalamtes „keine verwertbaren Hinweise“ vorgelegen – mittlerweile ist durch den IT-Bericht der WKStA belegt, dass ein Auslesen von Daten, beispielsweise Gesundheitsdaten oder Bluetooth-Events, technisch zumindest möglich ist.

Besonders ärgerte sich Luisser darüber, dass das BMI keine Akten übermittelt, sondern stattdessen verlangt habe, persönlich im Landeskriminalamt St. Pölten Einsicht zu nehmen.

Dem Justizministerium wirft Luisser wiederum eine „Salami-Taktik“ vor. Zwar seien anfänglich umfangreiche Unterlagen zugesagt worden, später sei aber nur selektiv geliefert worden – etwa ohne interne Korrespondenzen oder Aktenverzeichnisse, die für die Beurteilung des polizeilichen Vorgehens wesentlich wären. Bemerkenswert: Erst über ein Schreiben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft habe die Volksanwaltschaft erfahren, dass auch bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten ein Verfahren mit Bezug zur Causa anhängig ist. Von dort sei jedoch nichts übermittelt worden: „Hier gibt es nichts zu sehen, das euch interessieren könnte“, beschreibt Luisser die Kommunikation.

Anderes Vorgehen als bei Wiener Terroranschlag?

Luisser meint, dass es in anderen, vergleichbaren Prüffällen nicht solche Hürden gegeben hätte – und verweist konkret auf die Untersuchung nach dem Wiener Terroranschlag 2020. „Wenn davon ohne sachliche Begründung abgewichen wird, dann ist das schikanös und willkürlich“, so seine Interpretation der Rechtsprechung.

Konfrontiert mit den Vorwürfen zur mangelnden Aktenübermittlung teilt das BMI auf ZackZack-Nachfrage mit: „Volksanwalt Christoph Luisser wurde durch das Innenministerium volle Akteneinsicht angeboten. Ein Recht auf Aktenlieferung bzw. Übermittlung an die Volksanwaltschaft sieht die Bundesverfassung nicht vor.“ Zum unterschiedlichen Vorgehen im Fall des Wiener Terroranschlags äußert man sich nicht. Ein Blick ins Archiv zeigt jedoch, dass auch die damalige Prüfung der Volksanwaltschaft nicht reibungslos ablief – auch damals verweigerte das Innenressort laut Medienberichten Akten, das Justizministerium sprang ein.

Warum er sich gerade im Fall Pilnacek so behindert fühlt und ob für ihn Parteipolitik dabei eine Rolle spiele, ließ Luisser offen: „Über eine Motivationslage kann und will ich mich nicht äußern, ich möchte keine Spekulationen anstellen.“ Der Volksanwalt war in den beiden Jahren vor seiner Bestellung im Juli übrigens niederösterreichischer Landesrat für Sicherheit. Die Geschehnisse zum Fall Pilnacek habe er da „als Medienkonsument“ verfolgt. „Was ich mir damals dazu gedacht habe, ist unerheblich.“ Etwa zum Jahreswechsel möchte der Volksanwalt auch inhaltliche Informationen liefern – notfalls eben auf Basis der bislang übermittelten Unterlagen.

Autor

  • Thomas Hoisl

    Ist seit April 2024 bei ZackZack. Arbeitete zuvor u.a. für "profil". Widmet sich oft Sicherheitsthemen oder Korruptionsfällen.

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