Mit ihrer Aussage brachte Staatsanwältin Kristin S. die Kriminalpolizei in Verlegenheit. Sie berichtete, wie die erste Leiterin der Ermittlungen die Obduktion verhindern wollte.
Als letzte Zeugin sagte gestern im Pilnacek-Buch-Prozess Staatsanwältin Kristin S. aus. Bis die Beamten des Landeskriminalamts aus St. Pölten übernahmen, leitete Kontrollinspektorin Barbara S. die Ermittlungen am Auffindungsort der Leiche. Um 9.20 Uhr war Gemeindeärztin Dagmar S. als Notärztin zur ersten Leichenbeschau eingetroffen. Kurz darauf eskalierte einiges.
Kristin S. berichtete, dass sie von Barbara S. angerufen worden sei. Das Telefonat sei bei ihr gelandet, weil sie als eine der Ersten im Dienst war.
Die Postenkommandantin schilderte ihr die Auffindung von Christian Pilnacek. Für Kristin S. war einiges unklar: „Sie hat erklärt, dass Pilnacek ganz sicher ertrunken sei und es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden gäbe. Dass er am Rücken im seichten Wasser gelegen ist, das war für mich eine unklare Situation. Da wollte ich zuerst einen schriftlichen Bericht.“
Von Obduktion abbringen
Die Staatsanwältin machte der Polizistin klar, dass sie wie bei allen unklaren Fällen eine Obduktion in Aussicht nähme. Die Reaktion der Polizistin überraschte sie: „In dem Telefonat wollte sie mich von der Obduktion abbringen. Sie erklärte mir, dass man, nur weil Mag. Pilnacek prominent sei, ja nicht unbedingt eine Obduktion brauche.“
Kristin S. ließ sich dann die Notärztin, die die kriminalpolizeiliche Leichenbeschau durchgeführt hatte, ans Telefon holen. Sie stellte fest, dass es sich um Dagmar W. aus Rossatz, mit der sie befreundet ist, handelte. „Das hat aber nichts mit dem Telefonat zu tun, das war rein dienstlich“.
Die Staatsanwältin ließ sich von der Ärztin die Auffindung und den Zustand der Leiche schildern. „Frau Dr. W. bestätigte überhaupt nicht das, was mir die Polizistin gesagt hatte. Es sei keine klare Sache.“ Dr. W. hatte der Staatsanwältin berichtet, dass Pilnacek am Rücken geschwommen und das Gesicht ganz blau gewesen sei. Damit war für die Staatsanwältin klar, dass eine Obduktion notwendig wäre.
Am Donnerstag wird dazu Notärztin Dagmar W. aussagen. Damit kann geklärt werden, ob es Versuche zur Verhinderung einer Obduktion gegeben hat – und wer die Wahrheit sagt: die Polizistin oder die Staatsanwältin.
