Die vergeblichen Versuche der Staatsanwaltschaft, das Pilnacek-Gutachten des Berliner Gerichtsmediziners Michael Tsokos zu beschaffen, haben eine Neuaufnahme der Pilnacek-Ermittlungen um Monate verzögert. Daher veröffentlicht ZackZack jetzt das Gutachten, das viele Behauptungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft widerlegt.
Am 22. April 2025 hatte Susanne Waidecker als Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems eine überraschende Weisung erhalten. Die Oberstaatsanwaltschaft in Wien „ersuchte um Prüfung, ob Gründe für eine Fortführung des betreffenden Ermittlungsverfahrens vorliegen, und dafür weitere Ermittlungen oder Beweisaufnahmen durchzuführen bzw. anzuordnen, darunter die Beischaffung der obgenannten Privatgutachten und Stellungnahmen“. So stand es in der Antwort des Justizministeriums auf die Anfrage von ZackZack.
Eines der Gutachten stammt vom Innsbrucker Gerichtsmediziner Stefano Longato. Er hat es längst der Staatsanwaltschaft übergeben. Das zweite Gutachten hat der deutsche Gerichtsmediziner Michael Tsokos verfasst. Auf der Suche nach dem Berliner Professor verirrte sich die Staatsanwaltschaft Krems bekanntlich in ein nordhessisches Dorf namens Wanfried-Völkershausen.
In ihrer letzten Pilnacek-Aktion hatte sich die Staatsanwaltschaft Krems dort bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Kassel bis auf die Knochen blamiert. Kassel fragte Krems: „Bevor entschieden werden kann, werden Sie um Mitteilung gebeten, woher Sie die Information bekamen, dass der renommierte deutsche Rechtsmediziner Prof. Dr. Michael Tsokos in einem Hofladen in einer nordhessischen Kleinstadt aufhältig oder gar wohnhaft sein soll.“ Die deutsche Staatsanwältin hatte nach einer kurzen Internet-Recherche herausgefunden, was ihrer Kremser Kollegin verborgen geblieben war: „Nach den Internetrecherchen dürfte sich Dr. Tsokos in Berlin aufhalten.“
ZackZack hilft
Nach der Wanfried-Pleite hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien der Staatsanwaltschaft Krems den Fall „Pilnacek“ entzogen. Jetzt liegt er in Eisenstadt. Bevor dort weiter quer durch Europa nach dem Tsokos-Gutachten gesucht wird, springt ZackZack ein und veröffentlicht in „Volles Programm“ im ZackZack-Club das vollständige erste Gutachten von Michael Tsokos. Das zweite folgt demnächst.
Das erste Tsokos-Gutachten widerlegt in entscheidenden Punkten das offizielle gerichtsmedizinische Gutachten, das sich die Staatsanwaltschaft Krems wenige Stunden nach Pilnaceks Tod beim Wiener Gerichtsmediziner Christian M. bestellt hatte und das bereits eine Woche nach Pilnaceks Tod von Landeskriminalamt St. Pölten und später auch Staatsanwaltschaft Krems zum ebenso schnellen wie falschen Befund „Selbstmord“ benützt worden war – obwohl weder das Wort „Selbstmord“ noch „Suizid“ im Gutachten von Gerichtsmediziner Christian M. vorgekommen war.
Gravierende Fehleinschätzung
Tsokos widerlegt Punkt für Punkt das gerichtsmedizinische Gutachten der Staatsanwaltschaft Krems:
- Die Feststellung im Obduktionsgutachten von Dr. M. „Eindeutige Hinweise auf eine Gewalteinwirkung ergaben sich nicht“, bedeutet nicht, dass rechtsmedizinisch eine Fremdeinwirkung ausgeschlossen wurde und kann aus Sicht des Unterzeichnenden nicht als Freibrief zur Einstellung weiterer Ermittlungen durch die zuständigen Ermittlungsbehörden genutzt werden.
- Was aus Sicht des Unterzeichnenden jedoch eine gravierende Fehleinschätzung des Rechtsmediziners Dr. M. ist, ist überhaupt die Einschätzung, dass es keine „eindeutigen Hinweise auf eine Gewalteinwirkung“ am Leichnam gab. Dies ist nicht nachzuvollziehen.
Stumpfe äußere Gewalt
Einige der zahlreichen, teils schweren Verletzungen sind für Tsokos Hinweise auf „stumpfe äußere Gewalt“. Dazu bezweifelt er das zentrale Ergebnis des offiziellen Gutachtens: dass Pilnacek ertrunken sei:
- Bis zur Klärung dieses Punktes und Einsichtnahme in die Fotodokumentation von Leichenauffindung und Obduktion sind die im Obduktionsprotokoll näher beschriebenen Verletzungen am Kopf (Stirn/Augenbraue) rechtsseitig und in der Halsmuskulatur linksseitig als Folge stumpfer äußerer Gewalt, sehr wahrscheinlich durch Schläge, zu interpretieren.
- Hierzu würden die möglichen Abwehrverletzungen („Parierverletzungen“) an linkem Unterarm und rechter Hand passen.
- Was die von Dr. M. festgestellte Todesursache „Ertrinken“ anbelangt: Für ein Ertrinken liegen keinerlei wirklich überzeugende Obduktionsbefunde vor, im Gegenteil, die für ein Ertrinken typischen Befunde fehlen fast gänzlich.
Smartwatch auslesen
Ein Detail des Tsokos-Gutachtens hat an Brisanz gewonnen: „Bei Bekleidung „Sportuhr“ vermerkt – erneut auslesen lassen (Empfehlung: vom Hersteller, ggf. so über Puls / Herzaktivität Todeszeitpunkt von CP bestimmen).“ Tsokos merkte sofort, dass die Smartwatch, die Pilnacek bei seinem Tod am Handgelenk getragen hat, noch über vieles Auskunft geben könnte. Doch bis heute, ein Jahr nach Erstellung des Gutachtens, ist die Smartwatch nicht sichergestellt und vor Gerichtspräsidentin List in Sicherheit gebracht.
Kampf am Ufer
Gegen Ende stellt Tsokos eine entscheidende Frage: „Könnte nicht doch ein Kampf am Ufer, verbunden mit Flucht des Christian Pilnacek am Ufer und anschließendem Hineinspringen (zur Selbstrettung), Hineinfallen (aufgrund der Dunkelheit und widrigen örtlichen Gegebenheiten am Ufer?) oder Hineingestoßen werden, für die Vielzahl von Verletzungen ursächlich sein?“
Alle Feststellungen untermauert Tsokos mit detaillierten Anmerkungen zu den einzelnen Punkten des offiziellen Gutachtens.
Michael Tsokos war von Anfang an bereit, auf Basis der Lichtbilder von Tatort, Leichenbeschau und Obduktion ein weitreichenderes Gutachten zu erstellen. Aber das ist bisher verhindert worden. Wie und warum – darüber berichtet ZackZack demnächst.
Zum Tsokos-Gutachten
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Titelbild: Michael Tsokos / Auszug LKA NÖ
