Mittwoch, März 18, 2026

Pilz-Verfahren: der Beleidigungs-Akt

Peter Pilz wird wegen “Beleidigung einer Behörde” verfolgt und soll von Staatsschutz-Beamten befragt werden. Die Akten offenbaren bemerkenswerte Behördenwege – nicht alle “Beleidigten” spielten mit.

Seit vergangener Woche steht fest, dass ZackZack-Herausgeber Peter Pilz als Beschuldigter seitens der Staatsanwaltschaft Wien geführt wird. Ihm wird Beleidigung und speziell Beleidigung einer Behörde vorgeworfen – ein seltener Paragraf, der in den vergangenen 24 Jahren gerade einmal zu 15 Verurteilungen und 9 Freisprüchen führte.

Während Kurier und profil Anfang Jänner erstmals über eine Anzeige in diesem Zusammenhang berichteten, blieben die Hintergründe lange verborgen. Die Einsicht in die Ermittlungsakten offenbart nun eine Reihe sonderbarer Behördenvorgänge.

Staatsanwaltschaft Wien wollte befangen sein

Die ersten Spuren des bislang 144 Seiten umfassenden Aktes beginnen bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA). Diese schickte der Staatsanwaltschaft Wien am 3. September 2025 einen Erlass „Strafsache gegen Dr. Peter PILZ“ wegen des Verdachts der Beleidigung und Beleidigung einer Behörde.

Vom Tag darauf liegt ein Aktenvermerk im Tagebuch der Kremser Staatsanwaltschaft vor, in dem die damals fallführende Staatsanwältin Anna M. festhielt, dass mit Michael Klackl der stellvertretende Leiter der OStA Wien das Verfahren gegen Pilz wollte: “Mag. Klackl kündigt auch an, dass aufgrund der Beleidigungen in den “zackzack”-Artikeln ein Verfahren gegen den Verfasser von Amts wegen eingeleitet werden wird”.

Die Staatsanwaltschaft Wien, die den Ermittlungsauftrag schon am 3. September 2025 erhielt, sträubte sich. Nur eine Woche später bat sie die OStA darum, das Verfahren wegen des Eindrucks der “strukturellen Befangenheit” an eine andere Staatsanwaltschaft abgeben zu können. Das hatte die Wiener Behörde bereits in einem weiteren Pilz-Verfahren zu “Hehlerei” so glaubhaft gemacht. Diesmal lehnte die OStA allerdings ab.

Anonyme Strafanzeige gegen Peter Pilz

Dann geschah etwas Seltsames. Während die OStA bereits wegen Beleidigung gegen Peter Pilz vorging, traf laut Eingangsstempel vom 3. November 2025 eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Auffällig: Eine Kopie wurde auch gleich an die OStA übermittelt. In der Anzeige wird detailreich geschildert, wegen welcher Formulierungen in bestimmten von Pilz verfassten Artikeln auf ZackZack man wegen übler Nachrede und Beleidigung gegen den ZackZack-Herausgeber vorgehen könnte.

Das Schreiben stammt offensichtlich von einer rechtskundigen Person, die sich der ZackZack-Berichterstattung und den Medienverfahren ausführlich widmet.

Eine Woche später versuchte die Staatsanwaltschaft Wien noch einmal, das Verfahren loszuwerden. Erneut bat sie um Abtretung an eine andere Behörde. Aus der Antwort wird klar, dass höchste Justizkreise in das heikle Verfahren gegen Pilz involviert waren, denn das neuerliche Ansuchen um Befangenheit der StA Wien wurde von der höchsten Staatsanwaltschaft Österreichs, der Generalprokuratur, abgewiesen. Diese sah „keinen Anlass für die Abgabe und Übertragung des Ermittlungsverfahrens.“

Keine Ermächtigung von Richtern und Oberstaatsanwaltschaft

Weil bei Verfahren wegen Beleidigung eine Ermächtigung des Opfers einzuholen ist, schickte die Staatsanwaltschaft Wien an sämtliche Behörden und Personen, die sich laut anonymer Anzeige vom 3. November beleidigt fühlen könnten, eine „Anfrage betreffend die Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung“. Diese erging an einen Richter des Landesgerichtes Wien (er führte ein Medienverfahren gegen ZackZack) und dessen Leiter Friedrich Forsthuber, an zwei Staatsanwältinnen (inklusive der Leiterin) der StA Krems und an die Oberstaatsanwaltschaft Wien, die das Ganze mit einem Erlass und einer Weisung ins Rollen gebracht hatte.

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Ein Richter des Landesgerichtes erteilte keine Ermächtigung für Ermittlungen.

Außer den beiden Staatsanwältinnen aus Krems wollte aber niemand die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Pilz erteilen. Richter N. und Forsthuber lehnten ab und auch die Führung der OStA lehnte ab, obwohl die StA Wien Anzeichen für angebliche Beleidigungen der Behörde fand. Mit einer Ermächtigung der OStA-Leitung wäre das Verfahren wegen direkter Betroffenheit wohl an eine andere Oberbehörde übertragen worden.

Die strittige Beleidigung

Pilz hatte in einem Kommentar auf ZackZack die StA Krems als „Schlafanwaltschaft“ und die fallführende Staatsanwältin M. als „hilflos“ bezeichnet. Dass das Pilnacek-Verfahren dann aus Krems abgezogen wurde, zeigte laut Pilz, dass eine StA nicht „dümmer, als die Ministerin erlaubt“ sein dürfe.

Pilz-Anwalt Johannes Zink sagt auf Anfrage dazu: „Auch die Justiz darf in einem Rechtsstaat kritisiert und hinterfragt werden. Selbstverständlich muss eine solche Kritik innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Leitplanken erfolgen und das ist hier geschehen und das werden wir im Zuge des Ermittlungsverfahrens auch herausarbeiten.“ Mit den nun laufenden Ermittlungen gegen Pilz wurde übrigens das Landesamt für Extremismusbekämpfung (LSE) betraut. Der ZackZack-Herausgeber soll also demnächst von Staatsschutz-Beamten befragt werden.


Titelbild: ZackZack

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