ZackZack-Herausgeber Peter Pilz wird wegen “Beleidigung einer Behörde” verfolgt – ein seltener Paragraph, der in den letzten 24 Jahren nur zu 15 Verurteilungen führte.
Es waren zwei bemerkenswerte Neuigkeiten aus der Justiz, die die ZackZack-Redaktion und Herausgeber Peter Pilz in dieser Woche erreichten.
Gestern wurde das schriftliche Urteil aus dem Pilnacek-Buch-Verbotsprozess zugestellt, erfahren hat das die Redaktion über einen Bericht des Kurier, der fast zeitgleich mit der Akteneinsicht darüber berichtete. Gleichzeitig wurde bekannt, dass nach einer Anzeige der Oberstaatsanwaltschaft Wien gegen Herausgeber Peter Pilz nun offiziell Ermittlungen wegen “Beleidigung einer Behörde” (§116) eingeleitet wurden und Pilz als Beschuldigter geführt wird.
Hintergrund sind Artikel, die Pilz anlässlich der unfreiwillig komischen Episode einer Gutachter-Suche der Kremser Staatsanwaltschaft in der deutschen Provinz verfasst und dabei unter anderem die Bezeichnung “Schlafanwaltschaft” benutzt hatte. ZackZack hat sich angesehen, wie selten dieses eigentümliche Delikt in Österreich verfolgt wird.
15 Verurteilungen, 9 Freisprüche
Eine Anfrage im Justizministerium ergab, dass der Paragraph in den vergangenen 24 Jahren 287 Mal bei Staatsanwaltschaften anfiel, es also zu entsprechenden Anzeigen kam. In 148 Fällen kam es zur Einstellung des Verfahrens, in 110 Fällen wurde von der Einleitung eines Verfahrens überhaupt abgesehen – was im Fall Pilz nun bekanntlich nicht passiert ist.
Weit geringer sind Anklagen (80 Fälle), und noch seltener Verurteilungen (15 Fälle) und Freisprüche (9 Fälle).

Das Justizministerium merkt zur Statistik an: “Wir dürfen darauf hinweisen, dass Anfall und Verurteilung nicht zwingend im gleichen Jahr liegen. Beispielsweise kann es über den Jahreswechsel sowie bei komplexeren Verfahren zu Erledigungen in unterschiedlichen Jahren kommen.”
Wer aber sind die Betroffenen? Eine Suche im Medienarchiv zeigt, dass die Fälle höchst unterschiedlich sind und sogar schon zu Reaktionen seitens der EU führten.
Doppelmörder, Profil-Chefredakteurin und diverse Peter
Im Juli 2001 berichtete der Standard über einen gewissen “Peter”, der “seit mehr als einem Jahr” im Zuge der Donnerstagsproteste gegen Schwarz-Blau mobil machte und dabei auch zum Megaphon griff: “Am 15. März verkündete er beim Zelt der Botschaft besorgter Bürger und Bürgerinnen: “Ich benütze die Gelegenheit, die Einsatzleitung und die Wega (. . .) als Arschlöcher von Wien zu bezeichnen“, so das Blatt damals. Die Folge war ein Verfahren sowie eine Anklage gegen “Peter”, die 2002 mit Freispruch endete. Der Grund: Die Wega sei keine Behörde, sondern nur ein “Hilfsorgan”, so der Richter laut Standard.
Viele Medienmeldungen finden sich in den Folgejahren nicht. Berichtet wurde, dass etwa der Doppelmörder von Stiwoll, Friedrich F., vor seiner Tat und Flucht (er wurde bis heute nie aufgespürt) 2012 ein entsprechendes Verfahren anhängig hatte, weil er Flugzettel gegen ein Bezirksgericht verbreitete. Ein Strafantrag wurde zurückgezogen.
Die damalige Presse-Journalistin und nunmehrige Profil-Chefredakteurin Anna Thalhammer hatte mit dem Paragrafen ebenfalls Bekanntschaft gemacht. Sie wurde 2021 von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und fünf ihrer StaatsanwältInnen wegen Beleidigung der Behörde verfolgt. Thalhammer hatte der Staatsanwaltschaft unterstellt, in mehreren Verfahren Fehler gemacht zu haben.
Der Fall löste Entrüstung aus. Der frühere Vizekanzler Werner Kogler sah eine „rote Linie überschritten“ und sogar die Vizepräsidentin der EU-Kommission äußerte sich: „Ich versichere Ihnen, dass die Kommission auch weiterhin die Entwicklungen von Medienfreiheit und Meinungspluralismus in Österreich und in der gesamten Europäischen Union genau verfolgen wird.“ Die Staatsanwaltschaft Wien leitete schließlich keine Ermittlungen gegen Thalhammer ein.
Eine Einrichtung, die besonders leicht zu beleidigen scheint, ist das Bundesamt für Asyl- und Fremdenwesen (BFA). Nicht nur Peter Pilz wurde vom BFA schon einmal wegen Behördenbeleidigung angeklagt, nachdem er der Behörde „amtlichen Mordversuch“ vorgeworfen hatte. Pilz wurde 2024 freigesprochen. Auch der Asylexperte der Diakonie, Christoph Riedl, wurde vom BFA wegen Behördenbeleidigung angezeigt, nachdem er dem Amt eine hohe Fehlerquote unterstellt hatte. Auch in diesem Fall stellte die StA Wien das Verfahren ein.
ZackZack wird berichten, wie es mit der “Causa Schlafanwaltschaft” weitergeht.


