Sonntag, Februar 1, 2026

Obduktion, Smartwatch, Nehammer: Fünf brisante Neuigkeiten aus dem Pilnacek-Prozess

Unabhängig vom erstinstanzlichen Urteil steht fest: Die vielen Verhandlungstage im Pilnacek-Buchprozess haben etliche Neuigkeiten zutage gefördert. ZackZack listet fünf brisante Erkenntnisse – von Smartwatch bis Kanzler-Interventionen.

Für Beobachter war es wohl eine Art Auftakt zum kommenden Untersuchungsausschuss: der Medienprozess gegen ZackZack, bei dem an sieben Prozesstagen zentrale Zeugen der Causa Pilnacek öffentlich und unter Wahrheitspflicht im Saal 303 des Landesgerichts Wien befragt wurden.

Mehrere Spitzenpolizisten hatten seit Anfang Juni versucht, das Pilnacek-Buch von Peter Pilz gerichtlich aus dem Verkehr zu ziehen, weil sie sich übler Nachrede ausgesetzt sehen. In erster Instanz bekamen sie am Donnerstag von Richter Daniel Potmesil recht. ZackZack-Anwalt Volkert Sackmann meldete volle Berufung an, das Urteil wird bekämpft.

Was jetzt schon feststeht: Der Prozess hat einige Neuigkeiten zutage gefördert, von denen viele bislang unbekannt waren. Über ein “3. Telefonat”, in dem Bundespolizeidirektor Michael Takacs Anna P. riet, Pilnaceks Handy an die Pilnacek-Witwe auszufolgen, wurde von Herausgeber Peter Pilz berichtet; wie auch über eine Widerlegung der “100 Prozent klarer Suizid”-These anhand des offiziellen Gerichtsgutachters.

ZackZack listet fünf weitere Episoden aus dem Prozess auf, die wohl auch im anstehenden U-Ausschuss eine Rolle spielen werden.

1. Die Gemeindeärztin sprach Klartext

Der Auftritt von Dagmar W., der Gemeindeärztin aus Rossatz, wurde mit Spannung erwartet. W. war es, die am 20. Oktober 2023 in der Früh zum Auffindungsort des Leichnams von Christian Pilnacek gerufen wurde und später von „massivem Widerstand“ berichtete, weil sie eine Obduktion anregte.

Vor Gericht blieb W. bei ihrer Darstellung und legte im Hinblick auf anwesende Beamte sogar nach: „Wie ich gesagt habe, ich brauche eine Obduktion, sie ist notwendig, haben sie sich massiv dagegen gewehrt, bzw. sie meinten, dass ich nicht berechtigt wäre, eine Obduktion anzufordern und sie bräuchten einen anderen Arzt. Ich sagte, es wäre kein anderer da. Dann meinten sie, sie brauchen einen Notarzt. Ich sagte, das bin ich auch.“

Mehrfach widersprach die Ärztin Aussagen jener Postenkommandantin, die am Auffindungsort dabei war und als eine der Klägerinnen im Medienprozess auftrat – etwa, dass sie eine Obduktion nur deshalb angeregt habe, weil es sich um „Christian“ gehandelt hätte: „1000%ig nicht“, konterte die Ärztin. Für sie seien die Todesursache und ein mögliches Fremdverschulden schlicht unklar gewesen. „So etwas ist mir noch nie passiert. Das ist ein völlig unübliches Verhalten der Polizei einer Ärztin gegenüber“, gab W. bei ihrer Aussage am 13. Oktober zu Protokoll.

2. Widersprüche zwischen Smartwatch und Handy

Die brisanten Entwicklungen rund um die Smartwatch beschäftigen auch den Pilnacek-Medienprozess. Im Zentrum stand hier Chefinspektor Hannes Fellner, der den Abschlussbericht der ursprünglichen Todesermittlungen verfasste und darin beschrieb, dass eine Auswertung „keine für das gegenständliche Ermittlungsverfahren relevanten Daten“ hergegeben hätte. Dem entgegnete später der IT-Experte aus den WKStA-Ermittlungen: „Angemerkt wird, dass offenbar viele Daten in Datenbanken vorhanden sind, welche dazu dienen können, die letzten Stunden des Mag. Pilnacek genauer zu erörtern.“

Im Prozess sagte Fellner aus, dass das Bundeskriminalamt für die Smartwatch-Auswertung zwar extra in eine neue Software investiert hätte, aus der Auswertung allerdings nur ein unbrauchbares PDF entstanden sei: „Es waren keine Health- oder Gesundheitsdaten“, so der Chefinspektor vor Gericht.

Richter Potmesil irritierte wiederum ganz grundsätzlich, dass man bei Handy und Smartwatch so unterschiedlich vorgegangen war. Das Handy wurde am Todestag nicht als Beweismittel gesehen, man gab es unverzüglich dem Anwalt der Witwe. Die Smartwatch wertete man hingegen Wochen nach dem Tod plötzlich aus – wenn auch ohne Ergebnis. Fellner sagte, dass man „kurz davor“ eine Amtshandlung mit einer Smartwatch gehabt hätte, welche die Ermittler nun doch motivierte hätte, einen möglichen Todeszeitpunkt zu ergründen.

Potmesil wandte ein, dass es beim Handy Zeugenaussagen gab, wonach Pilnacek darauf eifrig tippte. „Wäre es nicht denkbar, dass auf dem Handy irgendwelche Anzeichen waren?“, fragte der Richter. „Ja, aber das war für uns am 20. kein Thema. Er hat es zurückgelassen, die Umstände waren für uns klar und eindeutig. Deswegen ist das Handy am 20. (…) ausgefolgt worden.“ Mit bekanntem, verbranntem Ausgang.

3. Der Kurz-Anwalt und das Selbstmord-SMS

Sebastian Kurz war der Erste, der am Todestag des Sektionschefs öffentlich von Suizid sprach. Kurz tat dies am Rande seines eigenen Strafprozesses, der just am selben Tag am Landesgericht Wien stattfand.

Im Medienprozess gegen ZackZack wurde dann zwar nicht der Ex-Kanzler selbst geladen, dafür aber sein Anwalt Otto Dietrich. Über diesen soll Kurz nämlich die Suizid-Information erhalten haben, die er gegenüber Journalisten äußerte. Dietrich schilderte, er habe am 20. Oktober „um 9:28″ Uhr eine SMS aus „Medienkreisen“ erhalten: „Pilnacek angeblich tot, Selbstmord“, soll diese gelautet haben. Von wem konkret, wollte der Anwalt trotz Nachfragen nicht preisgeben.

Bemerkenswert ist jedenfalls die Uhrzeit: Gemeindeärztin Dagmar W. stellte den Tod von Christian Pilnacek am Donauseitenarm offiziell um 9:30 Uhr fest. Die erste Polizeistreife traf um 8:19 Uhr ein, die ersten Kriminalbeamten um 9:18 Uhr. Noch bevor das Ableben ärztlich bestätigt war, soll also unter Journalisten bereits die Selbstmord-These eifrig zirkuliert sein. Der fragwürdige Informationsfluss wird wohl auch den U-Ausschuss noch näher beschäftigen.

4. Anna P. und die “irre Zeit”

Nach Verzögerungen sagte am Donnerstag die langjährige Sobotka-Mitarbeiterin Anna P. aus, die Pilnacek nach dessen Geisterfahrt abholte. Mittlerweile berüchtigt ist ein Treffen von P. und Karin Wurm mit dem Investigativjournalisten Michael Nikbakhsh und weiteren Personen im Dezember 2023, von dem eine Tonaufzeichnung existiert.

Erstaunlich detailreich schilderte P. den Anwesenden, wie ihr Bundespolizeidirektor Michael Takacs geraten hätte, den Laptop verschwinden zu lassen. Auch sei von Wolfgang Sobotka Druck ausgeübt worden, nicht mit Medien zu sprechen.“Zu tausend Prozent habe ich dann gesagt, sag ich: Ja, du, ich habe den Laptop, den habe ich natürlich nicht übergeben und USB-Sticks“, hieß es laut Transkript des Dunkelkammer-Journalisten. Oder: „Wer es weiß, ist der Takacs Michl, weil der hat zu mir gesagt: ‚Ja nicht hergeben.” Takacs bestritt diese Schilderungen vehement, aufgrund von Darstellungen im Pilnacek-Buch brachte er Klage ein. Anna P. wiederum revidierte ihre Aussagen später gegenüber der WKStA.

Im Medienprozess wurde allerdings zusätzlich bekannt, dass P. die Äußerungen noch bei weiteren Gelegenheiten tätigte, etwa bei einem Hintergrundgespräch mit Krone-Journalist Erich Vogl im November 2023 in einem niederösterreichischen Lokal. Vor Gericht wies die ÖVP-Vertraute ihre früheren Aussagen mantraartig zurück: „Es war eine irre Zeit“, „Ich hab mich zu Verschwörungstheorien hinreißen lassen“ oder „Vielleicht wollte ich mich wichtig machen.”

5. Interventionen des Bundeskanzlers

Als besonders brisant erwies sich am letzten Verhandlungstag die Aussage von Kronen Zeitung-Redakteur Erich Vogl. Dieser berichtete unter Wahrheitspflicht, dass niemand Geringerer als der damalige ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer wiederholt – aber erfolglos – versucht hätte, Pilnacek-Berichterstattung zu verhindern.

Vogl sei dies von Krone-Führungspersonen, bei denen interveniert worden wäre – einmal Christoph Dichand, einmal Rainer Nowak –, aus erster Hand erzählt worden. Stattgefunden hätte das rund um die Berichterstattung zum Pilnacek-Tape im November 2023 sowie zum Laptop im Frühjahr 2024. Auch aus dem ORF habe Vogl Vergleichbares gehört. ZackZack stellte dem früheren Bundeskanzler, der mittlerweile Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank ist, diesbezüglich eine Anfrage, auf die es keine Rückmeldung gab. Am darauffolgenden Dienstag bestritt ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger gegenüber dem Standard Interventionen der ÖVP in der Causa – das Medium hatte über Vogls plötzlichen Abgang bei der Krone berichtet.


Titelbild: Glanzl, ZackZack

Update 23.12.: Hanger im Standard

Autor

  • Thomas Hoisl

    Ist seit April 2024 bei ZackZack. Arbeitete zuvor u.a. für "profil". Widmet sich oft Sicherheitsthemen oder Korruptionsfällen.

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