Sebastian Kurz unternimmt mit einem “neuen” Chat eine Medienoffensive in der Inseratenaffäre. Die WKStA kontert: Die seit zwei Jahren bekannte Nachricht ändere “nichts am dringenden Tatverdacht.”
Eine Reihe von Medien berichtet seit Dienstagabend über angeblich “entlastende Chat-Nachrichten”, die von Sebastian Kurz und seinem Anwalt in der Inseratenaffäre präsentiert wurden.
Kurz will mit einer “Urkundenvorlage” eines Chats von Thomas Schmid erwirken, dass die Nachricht zum Ermittlungsakt genommen wird. Er kritisiert gleichzeitig die WKStA, dass dies noch nicht geschehen sei. Wörtlich lautet der Chat: “Das war ein sehr guter Auftritt. Mit Darlegung wie es wirklich war!”. Diesen soll Schmid an Kurz am 7. Oktober 2021 nach einem ZIB2-Auftritt geschrieben haben – die Inseratencausa kam da gerade erst auf, Kurz trat zwei Tage später als Bundeskanzler zurück.

Auch wenn nun etwa das in der Inseratencausa selbst belastete Medium oe24 (es gilt wie für Sebastian Kurz die Unschuldsvermutung) über angeblich “neue Chats” schreibt, steht fest: Neu ist die breitgetretene Nachricht keineswegs, sie wurde schon vor zwei Jahren im Falschaussage-Prozess gegen Kurz vor Gericht hervorgezaubert.
WKStA: “Ändert nichts an dringendem Tatverdacht”
Seitens der in der Causa ermittelnden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zeigt man sich angesichts der Medienberichte etwas verwundert. “Uns ist diese Nachricht, wie auch der Öffentlichkeit, aus der Hauptverhandlung von vor zwei Jahren bekannt. Am dringenden Tatverdacht ändert sie nichts”, so ein Behördensprecher gegenüber ZackZack.
Man sei noch mitten in den Ermittlungen beziehungsweise könnte im Inseraten-Komplex zur Mediengruppe Österreich gerade erst richtig loslegen. Der Grund: Erst kürzlich konnte der dazugehörige, zeitintensive Sichtungsprozess der 2021 bei Österreich beschlagnahmten Unterlagen abgeschlossen werden.
Insofern hätten die Ermittler auch noch keine Eile gehabt, den Chat aus dem Falschaussage-Gerichtsakt in den Inseratencausa-Ermittlungsakt zu übernehmen; anderseits hätte auch Kurz’ Anwalt bereits vor zwei Jahren seinen nun breit berichteten Antrag stellen können, heißt es aus der WKStA.
Chat war nicht auf beschlagnahmten Schmid-Handy
Bewusst übersehen haben die Ermittler den Chat übrigens nicht: Schmids Handy war ja schon 2019 sichergestellt worden. Die “neue” Nachricht aus dem Herbst 2021 legte Kurz dann später selbst vor. Und: Sie stammt aus einer Zeit lange bevor Thomas Schmid im Sommer 2022 vor den Ermittlern “auspacken” sollte.
Äußern möchte sich Schmid, der mittlerweile den Kronzeugenstatus erhielt, zum verbreiteten Chat nicht. “Herr Schmid möchte sich weiterhin nur im Strafverfahren äußern und im Unterschied zu den anderen Verfahrensbeteiligten keine Medienmitteilungen machen”, richtet sein Anwalt auf ZackZack-Nachfrage aus.
