In einem neuen Schreiben ersucht die Generalprokuratur das Landesgericht Linz um die „dringende“ Freigabe der Akten im Fall Wöginger. Christa Scharfs Verteidiger glaubt, dass der ZackZack-Aufruf Wirkung gezeigt hat.
Ein brisantes Schreiben der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof erreichte am Montag das Landesgericht Linz: Darin ersucht die oberste Staatsanwaltschaft der Republik „dringend um Erteilung einer Zugriffsberechtigung ‘Lesen und Hinzufügen’ mit Rechteweitergabe, befristet auf sechs Monate.“
Konkret geht es um die Akten im Fall Wöginger. Der ÖVP-Klubobmann erhielt am 7. Oktober am Landesgericht Linz bekanntlich eine Diversion. Wöginger war wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch angeklagt.
Die öffentliche Empörung war groß. Daraufhin stellte ZackZack ein Online-Formular bereit, mit dem jede Bürgerin und jeder Bürger eine „Anregung für eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“ bei der Generalprokuratur einbringen konnte. Laut dem Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer, einem der Unterzeichner, wurde eine Diversion im Fall Wöginger scharf kritisiert und als “unerträglich” bezeichnet.
Christa Scharf, die Finanzbeamtin, die durch den angeklagten Postenschacher zur Geschädigten wurde, sagt gegenüber ZackZack: „Mein Anwalt geht davon aus, dass das vorliegende Schreiben vermutlich auf die Initiative von ZackZack und die zahlreichen Einreichungen zurückzuführen ist.“

Über 3.500 Downloads
Die Aktion von ZackZack war bisher äußerst erfolgreich. Neben Mayer und Universitätsprofessor Hannes Werthner unterzeichnete auch Christa Scharf als eine der Ersten die Anregung. Diese wurde bereits über 3.500 Mal heruntergeladen – es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Eingaben bei der Generalprokuratur eingelangt sind.
Generalprokuratur möchte Diversion prüfen
Ein Sprecher der Generalprokuratur teilt gegenüber ZackZack mit: “Das, was an uns herangetragen wurde – auch über die Formulare Ihres Mediums – ist, zu prüfen, ob das diversionelle Vorgehen des Landesgerichts Linz gesetzeskonform ist.” Dazu benötige die Generalprokuratur auch den Diversionsbeschluss, den man über den Akt einsehen möchte.
Laut letzten Informationen der Generalprokuratur sei der Beschluss selbst noch nicht fertig ausformuliert. Wenn er vorliegt, wäre zunächst die zuständige Staatsanwaltschaft an der Reihe, etwaige Rechtsmittel einzulegen. Die WKStA hatte zumindest vor Gericht keine Einwände geäußert. “Wir wollen dem normalen Rechtsmittelverfahren nicht vorgreifen. Sollte der Diversionsbeschluss in Rechtskraft erwachsen, werden wir naturgemäß prüfen”, so der Sprecher der obersten Staatsanwaltschaft.
Update 11:43: Statement der Generalprokuratur
