Pilnacek-Chefermittler Hannes Fellner behauptet, die Auswertung der Pilnacek-Smartwatch durch das Bundeskriminalamt habe keine Erkenntnisse gebracht. Im Untersuchungsausschuss erklärte sein Datenforensiker, dass es diese Auswertung gar nicht gab.
Wird die Aussage von Datenforensiker B. im Untersuchungsausschuss Folgen haben? Diese Frage stellen sich nicht nur Abgeordnete nach den letzten Befragungen.
„Wir haben die Smart Watch an die Forensiker im BKA überbracht. Ich weiß noch, dass die Kollegen eine Software bestellen mussten, da sie für so eine Auswertung keine Software hatten. Die Software, das hat einige Zeit gedauert, wurde angekauft und die Daten in einem lesbaren Dokument gesichert. Danach wurde sie eben ausgewertet. Das Format war ein PDF-Dokument mit 1200 Seiten. Es waren keine Health oder Gesundheitsdaten.“

Das erklärte der niederösterreichische Chefinspektor Hannes Fellner als Leiter der polizeilichen Pilnacek-Ermittlungen am 20. Oktober 2025 genau zwei Jahre nach Pilnaceks Tod beim Medienverfahren, mit dem Bundespolizeidirektor Michael Takacs das Pilnacek-Buch von Peter Pilz verbieten lassen wollte. Als Zeuge stand Fellner unter Wahrheitspflicht.
“Ich werte nicht aus”
Im Pilnacek-Untersuchungsausschuss erlebten Abgeordnete und Medienvertreter eine Überraschung: Ing. B. erklärte den Anwesenden unter Wahrheitspflicht, dass er als Datenforensiker im Bundeskriminalamt die Smartwatch von Pilnacek nie ausgewertet, sondern lediglich ihre Daten gesichert habe.
Sechs Tage, nachdem das Bundeskriminalamt die Daten der Smartwatch auf einem Stick gesichert und die Watch mitsamt dem Stick den Ermittlern des LKA zurückgegeben hatte, verfasste Fellner am 8. Jänner 2024 seinen Abschlussbericht für die Staatsanwaltschaft Krems. Die Schlüsselpassage lautet: „Zwecks möglicher Feststellung von auf der Smartwach vorhandenen Daten wurde die Uhr durch das BK, Büro 5.2 – C4/Mobile Device Forensik ausgewertet.“
Doch heute bestreitet der Beamte, der die Watch von Fellner erhalten hat, dass das Bundeskriminalamt eine Auswertung durchgeführt habe. Eine Auswertung würde er auch bei einem entsprechenden Auftrag nicht vornehmen. Das falle nicht in seine Zuständigkeit, stellte B. klar: „Ich werte nicht aus.“

Trotzdem steht im Bericht des LKA: „Die Auswertung der auf der Smartwatch vorhandenen Daten ergab keine für das gegenständliche Ermittlungsverfahren relevanten Daten, insbesondere gibt es keine Einträge hinsichtlich GPS-Standorten und Health-Data; es ist demnach nicht möglich ein Bewegungsprofil für die Nachtstunden 19. auf 20.10.2023 oder einen genaueren Todeszeitpunkt nachzuvollziehen.“
Ermittlungen eingestellt
Einige Wochen nach Fellners Abschlussbericht stellte die Staatsanwaltschaft Krems am 1. März 2024 die Ermittlungen zum Todesfall Pilnacek ein. Sie konnte die Vorgänge in Pilnaceks Todesnacht nicht rekonstruieren – auch deshalb, weil die “Auswertung” der Smartwatch laut Fellner nichts ergeben hatte. Mit der Aussage von B. im Untersuchungsausschuss am Mittwoch stellt sich eine Frage: Wie kommt man zu einem negativen Ergebnis einer Auswertung, die es gar nicht gegeben hat?
Verwundert reagierten auch die Abgeordneten im U-Ausschuss. Nina Tomaselli von den Grünen sprach in ihrem Eingangsstatement am Donnerstag von einem „dysfunktionalen System“ und der „nächsten Episode der Pannenpolizei“.
Für SPÖ-Fraktionsvorsitzenden Jan Krainer erweckte das Bundeskriminalamt den Eindruck eines “Copyshops”: „Was anderes machen die offenbar nicht.“ Bereits am Mittwoch fügte Krainer in seinem Abschlussstatement hinzu: „Wenn das der Standard ist wie Geräte ausgewertet werden im Bundeskriminalamt, dann ist das kein gutes Zeichen.“ Krainer legte nach: „Wenn das aber nur in diesem Fall passiert ist, ist das auch kein gutes Zeichen.“
Christian Hafenecker sah einen “handfesten Skandal” und die „absolute Demaskierung eines Systems“. Angesichts der Vorgänge rund um die Auswertung der Smartwatch fragte sich der FPÖ-General: „Sind wir da in einer Bananenrepublik?“ Hafeneckers Verdacht: „Beweise werden gesichert, aber anscheinend bewusst nicht ausgewertet.“
Fragen an Fellner
Rechtsanwalt und Verfassungsrichter Michael Rami hat das Fellner-Mandat von seinem verstorbenen Kollegen Peter Zöchbauer übernommen. Auf die Fragen von ZackZack antwortete er für Fellner: “Mein Mandant unterliegt der Amtsverschwiegenheit und kann daher inhaltlich keine Auskünfte geben.”
Rami stellt fest: “Der vor Inkrafttreten des StPRÄG 2024 in der Praxis verwendete Begriff der “Auswertung” inkludierte forensische Sicherung, Aufbereitung sowie Sichtung bzw. Auswertung.” StPRÄG ist das Strafprozessrechtsänderungsgesetz.
Rami hat nicht unrecht: Die Sicherung der Daten ist Voraussetzung ihrer Auswertung. Aber ist die Sicherung bereits eine Auswertung? IT-Experten geben darauf eine eindeutige Antwort: Bei der Sicherung werden alte Daten gesichert. Bei der Auswertung werden aus ihnen neue Daten gewonnen.
Wenn jemand aber Daten nur gesichert, aber nach eigener Aussage nicht ausgewertet hat – kann man dann behaupten, er habe sie ausgewertet? Nicht nur die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses werden sich das von Chefinspektor Fellner wohl genau erläutern lassen.
Erfolgreiche Auswertung
Dabei steht dem Ausschuss eine erfolgreiche Auswertung genau dieser Daten zur Verfügung. Sie wurde auf Anordnung der WKStA vom 19. März 2025 durch David H., den IT-Experten der Justiz, mit genau denselben Daten durchgeführt. David H. fand den Zeitpunkt, an dem die Watch aufhörte, Daten aufzuzeichnen; Bluetooth-Geräte, die sich mit der Watch in der Todesnacht verbinden wollten und Datenbanken mit Gesundheitsdaten.
Hannes Fellner wird dem Untersuchungsausschuss einiges zu erklären haben.
Titelbild: ZackZack, Auszug Akt StA Krems


