Der Nationalrat hat den 1275 Seiten starken Auswertungsbericht des Bundeskriminalamts zur Pilnacek- Smartwatch angefordert und dem Innenminister eine Frist bis 17. Dezember 2025 gesetzt. Aber Karner liefert nicht.
„Akten und Unterlagen des Bundeskriminalamts zur Auswertung der Smartwatch von Christian Pilnacek“. Das steht unter Punkt „iii“ im grundsätzlichen Beweisbeschluss, den der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats am 17. Oktober 2025 einstimmig fasste. Die Abgeordneten wussten, was im Landeskriminalamt Niederösterreich und im Innenministerium los war und fügten zur Sicherheit einen Halbsatz hinzu: „vor allem jene Akten, die nicht der Staatsanwaltschaft Krems übermittelt wurden“.
Smartwatch zurückbehalten
Es gab einen Grund, warum gerade dieser Punkt so genau formuliert war. Im November 2023, als Pilnaceks letzte persönliche Gegenstände dem Anwalt von Gerichtspräsidentin und Pilnacek-Witwe Caroline List übergeben wurden, behielt sich Chefinspektor Hannes Fellner vom Landeskriminalamt St. Pölten die Smartwatch zurück – ohne Anordnung zur Sicherstellung und damit ohne formellen Auftrag der Staatsanwaltschaft Krems.
Die Smartwatch wurde von St. Pölten an das Bundeskriminalamt nach Wien geschickt. Am 2. Jänner 2024 wurden dort die Daten zwischen 13:02 und 14:44 Uhr extrahiert und kopiert. Dann wertete das Bundeskriminalamt die Daten aus und verfasste einen Bericht mit 1.275 Seiten.
Das ist der Bericht, den die Abgeordneten aller Parteien für den Untersuchungsausschuss anforderten.
Innenminister liefert nicht
In ihrem Beschluss steht: „Die Übermittlung hat bis spätestens 17. Dezember 2025 zu erfolgen.“ Heute ist der 11. Jänner 2026. Der Bericht ist immer noch nicht da. Der Innenminister liefert nicht.
Im Prozess, mit dem Bundespolizeidirektor Michael Takacs unser Pilnacek-Buch verbieten lassen wollte, forderten wir genau diesen Bericht von der WKStA an. Am 1. Oktober 2025 stimmte die WKStA zu: „Dem Antrag auf Akteneinsicht in den Auswertungsbericht des Bundeskriminalamtes der Zack Media GmbH wird durch Übermittlung der der WKStA vorliegenden Aktenbestandteile entsprochen.“
Dann folgte die Überraschung: „Ein vollständiger Bericht des Bundeskriminalamtes zur Auswertung der Smartwatch des verstorbenen Mag. Christian Pilnacek liegt der WKStA nicht vor.“ Die WKStA hatte nur fünf Seiten des Berichts erhalten: „lediglich ein Auszug eines forensischen Berichts des Bundeskriminalamtes, nämlich im Wesentlichen ein Inhaltsverzeichnis eines offensichtlich automatisiert erstellten Berichts über 1275 Seiten – samt dem handschriftlichen Zusatz “Keine Gesundheitsdaten (Herzschlag) od. Standortdaten vorhanden!” wurde im von der WKStA im ha Ermittlungsverfahren beigeschafften Handakt des Landeskriminalamtes Niederösterreich vorgefunden.“

Unten auf der ersten von vier Seiten, die der WKStA statt der 1275 Seiten des Berichts geliefert wurden, steht handschriftlich, dass wieder einmal nichts gefunden wurde: „keine Gesundheitsdaten (Herzschlag) oder Standortdaten vorhanden!“

Das war auch die Rechtfertigung des Chefinspektors und seines Landeskriminalamts. Wie wir inzwischen wissen, war sie falsch. Pilnaceks letzte Gesundheitsdaten und Bewegungsdaten sind auf der Smartwatch. Das Bundeskriminalamt war nur „technisch“ nicht in der Lage, sie auszulesen und auszuwerten.
Versteckt in St. Pölten
Bis heute wird der umfangreiche Smartwatch-Auswertungsbericht vor der WKStA und dem Parlament in St. Pölten versteckt. Aber warum?
Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis gibt Hinweise, was hier Staatsanwältinnen und Abgeordnete möglicherweise nicht sehen sollen:
- Health Data Service ab Seite 171
- Samsung Health ab Seite 220
- Samsung Health Monitor ab Seite 221
- GPS-Standorte ab Seite 1264
- Benachrichtigungen ab Seite 1265
- und Passwörter ab Seite 1271.



Es gab noch mehr, was für den Untersuchungsausschuss hilfreich sein könnte:
- Kontaktliste ab Seite 24 auf 63 Seiten
- Nachrichten ab Seite 88
- E-Mails ab Seite 89
- und Anrufe ab Seite 90 auf 29 Seiten.

Seit fast einem Monat wartet das Parlament vergeblich auf den Bericht. Seit fast einem Monat missachtet Innenminister Gerhard Karner den Beschluss des Nationalrats. Seit dem 17. Dezember 2025 sabotieren er und seine Beamten die Arbeit des Parlaments.
Die Nichtlieferung des Berichts ist gesetzwidrig. Daran besteht wohl kein Zweifel. Sie ist auch ungewöhnlich.
Ich war als Abgeordneter in vielen Untersuchungsausschüssen und habe dort keinen einzigen vergleichbaren Fall erlebt. Manchmal wussten wir nicht, ob es ein bestimmtes Dokument gab. Manchmal haben wir vergeblich nach einem Bericht gesucht. Aber diesmal ist es anders. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis sind da. Der Minister leugnet gar nicht, dass es den Bericht gibt. Aber er rückt ihn nicht heraus.
Kraftprobe
Alles deutet darauf hin, dass das die erste Kraftprobe zwischen ÖVP-Innenminister und Parlament wird. Der nächste Schritt ist wohl ein ergänzender Beweisbeschluss, der nur diesen Bericht umfasst. Wenn Karner dann weiter sabotiert, wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden.
Der Bericht ist damit zum Symbol für die Pilnacek-Untersuchungen geworden. Die ÖVP kann verzögern und sabotieren. Aber sie kann die Aufklärung nicht verhindern.


