Die Pressefreiheit ist in Bedrängnis, wenn man nichts für sie tut. Das zeigt der aktuelle Bericht des Europarats. Justizministerin Sporrer (SPÖ) will künftig hart gegen SLAPP-Klagen vorgehen, die ÖVP ist skeptisch.
Der kürzlich erschienene Pressefreiheitsbericht des Europarats legte den Finger in die Wunden der europäischen Pressefreiheit. Besonders bedrohlich sind demnach Einschüchterung und Gewalt gegen Journalisten – auch mit Hilfe sogenannter SLAPP-Klagen. Viele Medienschaffende in Europa hätten durch den massiven Druck solcher Klagen entmutigt den Beruf verlassen.
Die EU hat sich deshalb zum Handeln entschieden und im April 2024 eine Richtlinie erlassen. Die Verordnung 2024/1069 verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 7. Mai 2026 Gesetze zur Bekämpfung von SLAPP-Klagen zu verabschieden. Jetzt hängt alles von den einzelnen Gesetzesentwürfen ab. Nicht nur in Österreich wartet man gespannt auf die finale Umsetzung.
ÖVP sieht keine Notwendigkeit für strenges SLAPP-Gesetz
Der Justizsprecher der Volkspartei, Klaus Fürlinger, sprach sich gegenüber dem Standard gegen ein starkes Gesetz aus, das im Inland gegen Einschüchterungsklagen vorgeht: „Die österreichischen Gesetze kennen eine ganze Reihe an Möglichkeiten, sich gegen unbegründete oder schikanöse Klagen und Inanspruchnahmen passiv wie aktiv zu wehren. Die Möglichkeiten sind teilweise besser als im Entwurf vorgesehen. Insofern besteht keine Notwendigkeit, über die Richtlinie hinaus weitere Umsetzungen im innerstaatlichen Recht vorzunehmen.”
Fürlinger betonte, Österreich müsse die EU-Richtlinie, die sich dezidiert – aber nicht ausschließlich – gegen grenzüberschreitende SLAPP-Klagen richtet, nicht übererfüllen.
Ähnlich sieht es der Medienanwalt und Rechtsvertreter von Bundespolizeidirektor Michael Takacs, Peter Zöchbauer. Er hatte ZackZack im Namen seines Mandanten zweimal geklagt. Auch Zöchbauer spricht sich im Extradienst von einem ausreichend guten „Instrumentarium“ gegen unbegründete Klagen in Österreich. „Jeder Kläger hat Anspruch darauf, dass seine zivilrechtlichen Ansprüche geprüft werden“, so Zöchbauer. Erst mit Fortschritt eines Verfahrens könne man feststellen, ob es sich um eine SLAPP-Klage handle oder nicht, ist der Jurist überzeugt.
Justizministerin will starkes Anti-SLAPP-Gesetz
Wie Österreich das Gesetz tatsächlich umsetzen wird, liegt vor allem an den Koalitionsparteien und Justizministerin Anna Sporrer. Sie hat den Gesetzesentwurf letztlich zu verantworten. In der EU-Verordnung wird an mehreren Punkten auf grenzüberschreitende SLAPP-Klagen hingewiesen, also solche, die aus anderen Ländern gegen Medienschaffende eingebracht werden.
Wie das Justizministerium jetzt gegenüber ZackZack erklärt, halte man von einer Beschränkung auf grenzüberschreitende SLAPP-Klagen nichts. Die Experten der Arbeitsgruppe im Ministerium erklärten „dass die ihnen bekannte Fälle, die sie als SLAPP qualifizieren würden, nahezu immer auf rein nationalen Sachverhalten beruhten. Eine Regelung nur für grenzüberschreitende Sachverhalte würde deshalb vermutlich von Vornherein zu quasi „totem Recht“ führen.“ Auch rein nationale Einschüchterungsklagen sind deshalb vom derzeitigen Gesetzesentwurf erfasst, versichert das BMJ und unterstreicht die Ausführungen im Regierungsprogramm, „wo gesetzliche Maßnahmen gegen SLAPP Klagen aufgetragen sind und von einer Reduzierung des Anwendungsbereichs keine Rede ist.“
Die Arbeitsgruppe im Justizministerium (BMJ), die an der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt ist, besteht aus Vertretern der “Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, der ÖRAK, Greenpeace Österreich, der Gleichbehandlungsanwaltschaft, des Presseclub Concordia, der Frauendomäne, dss BKA Abteilung Medien (nunmehr im BMWKMS) sowie Medienanwält:innen.” Vom BMJ wird eine rasche Einleitung der Gesetzesbegutachtung und parlamentarische Beschlussfassung angestrebt.
Die größten Gefahren für Journalisten
In Österreich gibt es bei den Rahmenbedigungen für Journalisten und Journalistinnen Aufholbedarf. Einer Auswertung des Media Pluralism Monitor100 zufolge bieten „nur zwei der 34 untersuchten europäischen Länder– Dänemark und Deutschland – gute Arbeitsbedingungen für Journalisten. In fünf weiteren Ländern – Belgien, Estland, Finnland, den Niederlanden und Schweden – sind die mit den Arbeitsbedingungen von Journalisten verbundenen Risiken weiterhin begrenzt“, heißt es in dem Bericht. Österreich wird nicht als positives Beispiel genannt.
Am bedrohlichsten ist die Lage für Journalisten derzeit in Russland, Weißrussland, Aserbaidschan, der Türkei und Georgien. In Putins Autokratie gibt es im Inland da facto keine kritischen Stimmen mehr. Aufgrund von Gewalt, Drohungen und Haftstrafen für öffentliche Kritik an Putins Politik haben alle kritischen Redakteure in Russland ihre Koffer gepackt, wenn sie nicht schon inhaftiert sind.
Ähnlich ist die Situation in der Türkei. Dort wurde am 19. Februar der Deutsche-Welle Journalist Alican Uludağ verhaftet. Er hatte kritisch über Regierungsmaßnahmen berichtet und sitzt exemplarisch für viele andere Journalistinnen und Journalisten in Haft. Auch von Gewalt gegen Journalistinnen in der Türkei ist im Bericht des Europarats die Rede.
Besorgt äußert sich der Bericht auch über die Lage in Ungarn und der Slowakei. Sogenannte Gesetze und Gesetzesentwürfe gegen ausländische Agenten haben Angst bei Medienschaffenden ausgelöst. In Ungarn werden kritische Medien vor allem finanziell ausgehungert oder von Orbans Freundeskreis aufgekauft. In der Slowakei unter Robert Fico konnte das Gesetz nach massiven Protesten noch abgeschwächt werden.
Ein warnendes Beispiel für Gewalt, Drohungen und SLAPP-Klagen gegen Medienschaffende ist der Mord an der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia im Jahr 2017. Sie hatte über Korruption in der maltesischen Regierung und führenden Unternehmen berichtet. Nach ihrem Tod stellte sich heraus, dass über 50 SLAPP-Klagen gegen sie liefen, außerdem wurde sie zweimal verhaftet. Caruana ließ sich nicht einschüchtern – und bezahlte mit dem Leben.

Titelbild: HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com


