Pilnacek-Freundin Karin Wurm klagt ÖVP-Mann Andreas Hanger wegen öffentlicher Attacken gegen sie. Nun wurde der zuständige Richter in der Sache als befangen erklärt – er ist Mitglied der Volkspartei.
Rund um den Pilnacek-Untersuchungsausschuss hat sich die ÖVP, und speziell ihr Fraktionsvorsitzender Andreas Hanger, auf eine Person ganz besonders eingeschossen: Christian Pilnaceks letzte Freundin Karin Wurm.
Die Partei versucht, die Zeugin – die mit ihrer kritischen Haltung zu den Ermittlungen und einer Sachverhaltsdarstellung an die WKStA vieles ins Rollen brachte – als verwirrte Anhängerin von Verschwörungstheoretikern darzustellen. Hanger ging vor ihrer Befragung sogar so weit, ihr eine Kostenübernahme für den U-Ausschuss anzudrohen, was von allen anderen Parteien scharf kritisiert wurde.
Karin Wurm ließ die Attacken nicht auf sich sitzen und brachte seit Jänner medienrechtliche Klagen gegen Hanger ein. Sie stößt sich etwa an einer unerlaubten Verwendung eines privaten Instagram-Fotos durch den ÖVP-Mann sowie dessen Äußerung, sie würde die Öffentlichkeit “täuschen.” In dem in Sankt Pölten anhängigen Verfahren gab es nun ein überraschendes Erkenntnis.
Richter wegen ÖVP-Mitgliedschaft befangen
Jener Richter, der die Klagen Wurms zugeteilt bekam, gab von sich aus bekannt, dass er Mitglied der ÖVP sei. Er sei der Partei “vor wenigen Monaten aus Verbundenheit zu seiner Ehefrau” – sie ist niederösterreichische Gemeinderätin – beigetreten. Eine “subjektive Befangenheit” könne er aber ausschließen, er habe “weder selbst politische Karriereambitionen, noch kenne er den Beklagten (also Hanger, Anm.d.Red.) persönlich.”
Wurms Anwalt Robert Kerschbaumer reichte die Argumentation nicht aus, er brachte einen Antrag auf Befangenheit und Ablehnung des Richters ein – und bekam per Beschluss vom 27. Februar Recht: “Auch wenn der abgelehnte Richter versichert, dass eine subjektive Befangenheit und ein Loyalitätskonflikt ausgeschlossen seien, kann (…) aufgrund der politischen Komponente des Verfahrens, (…) der Anschein einer Voreingenommenheit entstehen, weshalb im Zweifel die Befangenheit des abgelehnten Richters festzustellen war“, befand der Dreiersenat des Landesgerichtes.
Kerschbaumer hatte in seinem Antrag noch schärfer formuliert und wegen der Parteitätigkeit der Ehefrau einen “akuten Loyalitätskonflikt” geortet. In seiner Ansicht sei es bekannt, dass die ÖVP „sachlichen und erpresserischen Druck auf Personen ausübt, die das Narrativ der Partei gefährden“. Beide Argumente wurden vom Senat “an dieser Stelle daher nicht (mehr) geprüft”, da bereits der Anschein der Voreingenommenheit ausreichte. Hanger hatte sich zuvor gegen die Abbestellung des Richters geäußert.
Frau hat sich mit ÖVP überworfen
Der Richter hatte bei einer Gemeinderatswahl auf einem hinteren Listenplatz kandidiert, seine Frau ist aktive Gemeinderätin auf einem ÖVP-Ticket. Sie hat sich kürzlich mit der Partei überworfen und fungiert nun als “wilde Abgeordnete”. Auf den Befangenheits-Beschluss vergangenen Freitag hatte das jedenfalls keine Auswirkung mehr.
Titelbild:ZackZack, Wikimedia Commons/ AleXXw / Alexander Wagner


