Mit Weisungen hat die OStA Wien die Klärung der Umstände des Todes von Christian Pilnacek erschwert. Jetzt spricht ein Ergänzungsgutachten von möglichen „Fußtritten“.
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien versucht es ein zweites Mal:
„Nach Umständen und Befunden ist am ehesten von einem suizidalen Ertrinken auszugehen.Für einen Unfall oder ein Tötungsdelikt ergeben sich aus den Umständen und Befunden ausgerichtsmedizinischer Sicht keine Anhaltspunkte. […] Mag. Pilnacek wies verschiedene Verletzungen durch die Einwirkung stumpfer und schürfender Gewalt an sturz- und anstoßtypischen Prädilektionsstellen auf, die zwanglos mehrfachen Anstoß- oder Sturzgeschehen zuzuordnen sind. Es fanden sich keine Verletzungen an schlagtypischer Lokalisation. Es handelt sich um Bagatellverletzungen ohne jedweden eigenentodesursächlichen Stellenwert.“
Das steht im neuen Gutachten, das die Innsbrucker Gerichtsmedizinerin Doberentz für die Staatsanwaltschaft Eisenstadt erstellt hat. Für die Oberstaatsanwaltschaft Wien ist damit alles klar: „Die seitens der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau in diesem Verfahren gesetzten Schritte sind – auch retrospektiv – in keiner Weise zu beanstanden.“
Es war also doch Selbstmord, das Handy ist zurecht entsorgt worden und das Landeskriminalamt in St. Pölten hat alles richtig gemacht. Allerdings verschweigt die Oberstaatsanwaltschaft dabei einiges.
Beschuhter Fußtritt
„Die Verletzung ist jedoch auch mit einer Entstehung durch einen beschuhten Fußtritt vereinbar.“ Das stellte der gerichtsmedizinische Sachverständige Christian Matzenauer bei zwei Verletzungen fest.

Bei zwei weiteren hieß es: „Eine Entstehung durch fremde Hand im Sinne eines Trittes kann von der Lokalisation der Verletzung her jedoch nicht ausgeschlossen werden.“
Matzenauer beschrieb das alles für die Staatsanwaltschaft Eisenstadt in seinem Ergänzungsgutachten vom 10. November 2025. Darin vermied er im Gegensatz zu seiner Innsbrucker Kollegin jede Festlegung auf eine Todesart. Mit seinem Gutachten war ein endgültiges Schließen des Aktes schwer begründbar. Doberentz könnte diese Lücke geschlossen haben.
Davor ist aber einiges passiert.
Weisungen gegen Gutachter
Am 22. April 2025 hatte die Oberstaatsanwaltschaft Wien dem öffentlichen Druck nachgegeben und die Prüfung der Wiederaufnahme der Ermittlungen zur Todesursache angeordnet. Grund waren die Privatgutachten, die der Innsbrucker Gerichtsmediziner Stefano Longato und sein Berliner Kollege Michael Tsokos erstellt hatten.
Von Anfang an war klar, in welche Richtung es gehen sollte. Die Leichenfotos blieben für Longato und Tsokos gesperrt. Doch die Staatsanwaltschaft Krems nahm den Auftrag ernst und wollte die beiden Gerichtsmediziner als Zeugen befragen.
Das erfuhr die Oberstaatsanwaltschaft Wien – und drehte den Versuch mit einer Weisung am 11. Juni 2025 ab: Es ist „von der beabsichtigten Vernehmung von Dr. Stefano Longato und Dr. Michael Tsokos als Zeugen Abstand zu nehmen“.
Dann erhielt Matzenauer von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, die den Fall inzwischen übernommen hatte, den Auftrag, die Kritik von Tsokos und Longato an seinem eigenen Gutachten zu bewerten.
So wurde dafür gesorgt, dass alles auf der alten Schiene blieb. Alle hatten alles richtig gemacht.
Spurenkonsistent
Es war also so: In den ersten Stunden des 20. Oktober 2023 wollte sich Christian Pilnacek ertränken. Dazu kletterte er eine Böschung zum Altarm der Donau hinunter, zog sich dabei rund zwanzig Verletzungen am ganzen Körper zu, ohne Sturzspuren am Ufer zu hinterlassen, rauchte noch ein paar Zigaretten und ertränkte sich im 1,70 Meter tiefen Wasser. Pilnacek war 1,90 Meter groß.
Gleich daneben floss die Donau, in der man sich im Gegensatz zum Altarm leicht das Leben nehmen kann.
Zwischen 1 und 4 Uhr morgens waren Bluetooth-fähige Geräte in seiner Nähe, wie die Auswertung seiner Smartwatch ergab.
Dazu kommt ein Blutalkoholwert, der belegt, dass Pilnacek in diesen Stunden noch etwa eine Flasche Wein getrunken haben muss – ohne Geldbörse, Handy, Autoschlüssel und ein offenes Lokal in der Nähe.
Ernsthafte Forensiker versuchen, alle Spuren an Körper, Auffindungsort und auf Datenträgern in einen Hergang einzufügen. Erst wenn alles zusammenpasst, lässt sich neben der Todesursache „Ertrinken“ auch eine Todesart – Suizid, Unfall oder Delikt – feststellen.
Das hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien bis heute nicht veranlasst. Der neuerliche Persilschein der OStA Wien ändert daran nichts.
Titelbild: Hans PUNZ / apa / APA-Images, Auszug StA Eisenstadt


