Mit einem zweiten Persilschein für die Ermittler in Krems und St. Pölten versucht die Oberstaatsanwaltschaft Wien noch einmal, den Pilnacek-Deckel zuzumachen.
Der zweite Persilschein wurde vor wenigen Tagen am 13. Februar 2026 verteilt: „Die seitens der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau in diesem Verfahren gesetzten Schritte sind – auch retrospektiv – in keiner Weise zu beanstanden.“
„Die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau (hat) nach Auffindung des Leichnams von Mag. Christian Pilnacek die gebotenen Schritte gesetzt, um die Wahrheit zu erforschen.“ Das war der Schlüsselsatz des ersten Persilscheins. Er wurde am 27. Februar 2025 veröffentlicht. Der trotzige Schlusssatz lautete: „Eine Beteiligung an bzw Kommentierung von Spekulationen und Mutmaßungen wird seitens der Ermittlungsbehörden nicht stattfinden.“
Beides waren Pressemitteilungen der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien. Der erste Persilschein war eine Reaktion auf mein Buch „Pilnacek – der Tod des Sektionschefs“, das am 18. Februar 2025 erschienen war. Er hielt nicht lange. Am 22. April 2025 gab die OStA dem öffentlichen Druck nach und erteilte der Staatsanwaltschaft Krems die Weisung, die Wiederaufnahme der Ermittlungen zu Pilnaceks Tod zu prüfen.
Dazu befahl sie, die gerichtsmedizinischen und unfallchirurgischen Gutachten und Stellungnahmen, die ich in Auftrag gegeben und veröffentlicht hatte, zu beschaffen.
An diesem Punkt könnte man auf die Idee kommen, die OStA wollte alles rund um die Umstände des Todes des Sektionschefs herausfinden. Aber es war längst etwas Anderes am Laufen.
Fotos gesperrt
Im April 2025 wäre alles ganz einfach gewesen. Die Staatsanwaltschaft hätte Dr. Stefano Longato in Innsbruck und Prof. Michael Tsokos in Berlin nur die Fotos der Obduktion zur Verfügung stellen müssen, und beide wären bereit gewesen, ihre Gutachten zu vertiefen.
Dazu stellte Rechtsanwalt Volkert Sackmann, der Pilnacek-Gefährtin Karin Wurm vertrat, am 9. Mai 2025 bei der Staatsanwaltschaft Krems einen Antrag auf Akteneinsicht. Diesmal hatte er eine zusätzliche Bitte: „Einsicht in die Lichtbilder des Obduktionsberichts zu gewähren“. Sackmann beschrieb, was er bei einem Besuch in Krems vorhatte: „die Einsicht gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Tsokos, Facharzt für gerichtliche Medizin, vorzunehmen“.
Die Antwort aus Krems kam am 21. Mai 2025 und überraschte nicht nur Sackmann: „Eine Akteneinsicht durch Prof. Dr. Michael Tsokos wird mangels Parteistellung im Verfahren nicht bewilligt.“ Rechtlich war das dubios. Aber es half, die Fotos für die Gutachter, die Suizid als Todesart anzweifelten, weiter zu sperren.
Weisung gegen Gutachter
In einem Punkt hatte die Staatsanwaltschaft Krems den Auftrag der OStA ernst genommen und beschlossen, die beiden gerichtsmedizinischen Gutachter als Zeugen zu befragen.
Im Juni 2025 kam der Schlag aus Wien. Die OStA drehte das Vorhaben der StA Krems mit einer Weisung am 11. Juni 2025 ab: Es ist „von der beabsichtigten Vernehmung von Dr. Stefano Longato und Dr. Michael Tsokos als Zeugen Abstand zu nehmen“.
Eisenstadt statt Krems
Am 4. September 2025 nahm die OStA der StA Krems das Verfahren ab und übergab es an die Staatsanwaltschaft, die OStA-Chef Johann Fuchs jahrelang selbst geleitet hatte: nach Eisenstadt.
Diesmal überließ die OStA nichts dem lokalen Zufall. Ein Oberstaatsanwalt der OStA begleitete die Eisenstädter Staatsanwältin bei jedem Schritt.
Die Staatsanwältin erklärte prompt, warum sie von den Gutachten von Tsokos und Longato nicht viel hielt: „Tsokos verweist immer wieder selbst darauf, dass er eben keine Lichtbilder hatte, gerade aus diesem Grund ist die Stellungnahme nicht geeignet Zweifel am Sachverständigen-Gutachten zu erwecken.“
Auf die Idee, den Gutachtern die Fotos zur Verfügung zu stellen und damit die Wiederaufnahme seriös zu prüfen, kam sie nicht. Waren die beiden Privatgutachten nur beschafft worden, um sie entsorgen zu können? Das ist eine der Fragen, die der Pilnacek-Untersuchungsausschuss klären kann.
Beschuhter Fußtritt
Am 13. Februar 2026 präsentierte die Oberstaatsanwaltschaft Wien sichtlich stolz drei Absätze des neuen gerichtsmedizinischen Gutachtens, das die StA Eisenstadt bei der Innsbrucker Rechtsmedizinerin Doberentz in Auftrag gegeben hatte.
Der zentrale Befund betraf die Todesursache: „Die Todesursache des Mag. Pilnacek ist ein Ertrinken.“ Dazu hätte es allerdings keines neuen Gutachtens bedurft. Gerichtsmediziner aus Wien, Innsbruck und – mit Einschränkungen – Berlin hielten „Ertrinken“ längst für die Todesursache.
Die offene Frage war seit langem eine andere: Wie ist Pilnacek ins Wasser gekommen? Hier klang das neue Gutachten nicht mehr sicher: „Nach Umständen und Befunden ist am ehesten von einem suizidalen Ertrinken auszugehen. Für einen Unfall oder ein Tötungsdelikt ergeben sich aus den Umständen und Befunden aus gerichtsmedizinischer Sicht keine Anhaltspunkte.“
Möglicherweise hat Doberentz das „Ergänzungsgutachten“ des ersten offiziellen Gerichtsmediziners der StA Krems nicht gekannt. Christian Matzenauer hielt dort für die StA Eisenstadt am 10. November 2025 zu zwei Verletzungen an Pilnaceks Körper fest: „Die Verletzung ist jedoch auch mit einer Entstehung durch einen beschuhten Fußtritt vereinbar.“ Bei zwei weiteren hieß es: „Eine Entstehung durch fremde Hand im Sinne eines Trittes kann von der Lokalisation der Verletzung her jedoch nicht ausgeschlossen werden.“
Suizidales Ertrinken
Was ist ein „suizidales Ertrinken“? Wenn man alle Spuren an Körper, Kleidung und Tatort zu einem „spurenkonsistenten“ Hergang zusammenfügt, stellt man wohl diesen Ablauf fest: Pilnacek kommt mitten in der Nacht allein zum Ufer das Altarms. Dort geht er nicht ein paar Schritte weiter zur Donau, sondern klettert über eine kurze, steile Böschung zum Ufer hinunter. Dabei zieht er sich zwanzig Verletzungen am gesamten Körper zu, ohne dabei Spuren auf der Böschung, am Ufer und auf der Kleidung zu hinterlassen.
Pilnacek trinkt, wie der Alkoholwert im Blut nach Auffinden belegt, zwischen Verlassen des Hauses und Altarm noch etwa eine Flasche Wein, obwohl er weder Geldbörse noch Handy und Autoschlüssel mit sich hat, kein Lokal in Rossatz offen ist und keine Flasche am Ufer gefunden wird. Seine Smartwatch stellt mehrere Male Bluetooth-fähige Geräte in seiner unmittelbaren Nähe fest. Pilnacek ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht allein.
Am Ufer geht er aufrecht ein paar Schritte durch den Schlamm, raucht noch einige Camel und steigt ins 1,70 Meter tiefe Wasser, um sich mit 1,90 Meter Körpergröße zu ertränken. Vielleicht hat sich Doberentz das so vorgestellt. Auf ihre 110 Seiten bin ich jedenfalls gespannt.
Vom Doberentz-Gutachten sind derzeit nur drei Absätze bekannt. Wenn uns das Gutachten vorliegt, werden wir das tun, was die OStA nicht vorhat: das Gutachten unabhängigen Gerichtsmedizinern zur Prüfung vorlegen – und das alles dem Untersuchungsausschuss übergeben.
Mit ihren beiden Persilscheinen hat die OStA Wien einen wertvollen Hinweis geliefert: dass es sich lohnt, ihre Tätigkeit im Fall „Pilnacek“ genauer zu untersuchen.


