Sonntag, Februar 1, 2026

„Muss ich mein Buch verstecken?“: Fragen und Antworten zum Pilnacek-Buch

Am Donnerstag wurde der Erfolgstitel „Pilnacek – Der Tod des Sektionschefs“ gerichtlich – nicht rechtskräftig – eingezogen. Was das für all jene bedeutet, die das Buch jetzt noch haben wollen oder schon besitzen.

Nach dem überraschenden Urteil zur Einziehung des ersten Pilnacek-Buches fragen sich viele Menschen in den Kommentarspalten der reichweitenstärksten Medien, was das für den Verkauf und den Besitz des Buches bedeutet. ZackZack hat den Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten:

Eine Frage, die uns in den letzten Tagen besonders oft gestellt wurde: „Kann ich das Buch noch bekommen?“

Ja, das Buch kann noch gekauft werden. Da das Urteil zum Einzug noch nicht rechtskräftig ist, bleibt das Buch noch im Handel.

„Wo gibt’s noch welche?“

Derzeit ist das Buch stark vergriffen. Restbestände gibt es noch im ZackZack-Shop.

„Ich habe das Buch gekauft und gelesen! Muss ich nun mit Strafe rechnen?“

Nein, weder der Kauf noch das Lesen eines Buches ist strafbar, unabhängig davon, ob das Buch gerichtlich eingezogen wurde oder nicht.

Muss ich es jetzt in der Sockenschublade verstecken?“

Müssen nicht, aber es ist ratsam, wenn Sie Bundespolizeidirektor Michael Takacs zum Kaffee eingeladen haben.

„Was heißt das Buch wird eingezogen? Es darf nicht mehr verkauft werden?“

Das Urteil zur Einziehung des Buches ist nicht rechtskräftig. Es darf deshalb noch verkauft werden. Erst wenn das Urteil rechtskräftig wäre, dürfte es nicht mehr verkauft werden. Bis zum zweitinstanzlichen Urteil wird es noch einige Zeit dauern.

Darf ich das Buch jetzt noch an Freunde und Bekannte weitergeben?

Ja, das ist kein Problem.

Ist das Buch verboten?

Nein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ich besitze ein Buch. Muss ich das Buch abgeben, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte?

Nein. Die Einziehung soll nur dafür sorgen, dass das Buch nicht weiter verbreitet wird.  

Ist das zweite Pilnacek-Buch „Spuren im Schlamm“ auch von der Einziehung betroffen?

Nein. Das zweite Pilnacek-Buch ist noch nicht veröffentlicht und soll im Frühjahr 2026 erscheinen. Erst danach wird sich herausstellen, ob ranghohe Polizeibeamte auch gegen „Spuren im Schlamm“ vorgehen werden.

Wann wurde das letzte Mal ein Buch in Österreich eingezogen?

Nach der NS-Zeit wurde eine lange Liste verbotener nationalsozialistischer Literatur erstellt, sie umfasste über 1.600 Werke. Wegen Obszönität war bis 1971 beispielsweise „Josephine Mutzenbacher“ zur Verbreitung verboten. Thomas Bernhards “Holzfällen” wurde 1984 zeitweise verboten und beschlagnahmt, bis man sich außergerichtlich einigte.


Titelbild: canva/ZackZack

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