Das Buch, das zum Pilnacek-U-Ausschuss geführt hat, soll am Donnerstag gerichtlich verboten werden. Durch eine Zeugenaussage wurde bekannt, dass die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst die Verbots-Klagen der Polizisten und damit die Buch-Zensur finanzieren soll.
Am 18. März 2025 beauftragte Bundespolizeidirektor Michael Takacs seinen Anwalt Peter Zöchbauer mit einer außergewöhnlichen Klage. Mit einem Antrag nach § 33 des Mediengesetzes sollte das Buch „Peter Pilz: Pilnacek – der Tod des Sektionschefs“ verboten werden.
Am 2. Juni 2025 saß Takacs als Zeuge vor Richter Daniel Potmesil und überraschte alle.
Richter: Das Buch haben Sie doch gelesen, oder?
Takacs: Nein.
Der Polizeichef wollte ein Buch, das er nicht einmal gelesen hatte, verbieten lassen.
4 Klagen
Einen Tag vor Takacs hatte Landeskriminalamts-Direktor Stefan Pfandler eine fast wortgleiche Klage eingebracht. Am 9. April 2025 folgte Kontrollinspektorin Barbara S. mit ihrem medienrechtlichen Antrag „auf Einziehung des Buchs“. Am 12. Mai 2025 schloss sich Landespolizeidirektor Franz Popp an.
In ihrer Befragung schilderte die Kontrollinspektorin die Unterstützung durch die Gewerkschaft.
Richter: Haben Sie, vor allem in der Polizei, mit jemandem darüber gesprochen, sprich in Ihrem beruflichen Umfeld?
Barbara S.: Natürlich, mit meinen Kollegen, mit meinem Bezirkspolizeikommandanten. Es hat mich persönlich sehr getroffen. Ich habe dann nach Hilfe gesucht und habe beraten, inwieweit da eine Klage möglich wäre und habe mich dann auch an die GÖD gewendet bezüglich eines Rechtsschutzansuchens.
Richter: Haben Sie mit Ihren Mitantragsstellern gesprochen, mit den Herren Pfandler, Takacs oder Popp?
Barbara S.: Zu diesem Zeitpunkt nicht, wie die Klage dann am Laufen war, gab es vorab Treffen.
„Zugesagt von GÖD“
Dann bestätigte die Postenkommandantin aus Mautern, dass die Gewerkschaft Unterstützung zugesagt habe.
Richter: Haben Sie da Kontakt aufgenommen und sich gemeinsam beraten, ob man medienrechtliche Anträge stellen kann oder wie war das?
Barbara S.: Ich habe das Rechtsschutzansuchen zugesagt bekommen von der GÖD und habe dann mit dem Dr. Zöchbauer Kontakt aufgenommen. Dann habe ich erfahren, dass sich der Klage auch Herr Brigadier Pfandler und der Herr Landespolizeidirektor anschließen werden.
Die GÖD ist die einzige Gewerkschaft, die von der ÖVP dominiert wird. Wie alle Gewerkschaften bietet sie ihren Mitgliedern Rechtsschutz. Wenn sich diese gegen berufsschädigende Äußerungen zur Wehr setzen, können sie mit Unterstützung durch die GÖD rechnen.
Das Verbot eines Buches fällt nicht darunter. Da geht es um Zensur und nicht um Rechtsschutz. In anderen Gewerkschaften zeigt man sich auch verwundert bis verärgert, dass hier der Eindruck entsteht, dass sich eine Einzelgewerkschaft politisch missbrauchen lässt.
Keine Antwort
ZackZack hat fünf Fragen an die GÖD und ihren Vorsitzenden Eckehard Quin gestellt. Bis Redaktionsschluss wurde keine einzige Frage beantwortet. Damit ist nach wie vor ungeklärt:
- Unterstützt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst das Vorhaben, ein Buch verbieten zu lassen?
- Das Buch hat zur Einsetzung des Pilnacek-Untersuchungsausschusses im Nationalrat geführt. Noch nie wurde in Österreich ein vergleichbares Sachbuch verboten. Wie begründet die GÖD die Finanzierung des Zensurversuchs durch die Gewerkschaft?
- Ist die Finanzierung der Buch-Zensur mit dem ÖGB abbesprochen?
GÖD im U-Ausschuss
Die Zensur-Finanzierung durch die GÖD könnte auch den Pilnacek-Untersuchungsausschuss beschäftigen. Dort soll laut Einsetzungsbeschluss untersucht werden:
8. Gezielte strafrechtliche Verfolgung von Personen, die als Journalisten an der Aufarbeitung dieser Vorgänge beteiligt waren.
9. (Versuchte) Einflussnahme auf die mediale Berichterstattung.
Dort könnte GÖD-Chef Quin die Beantwortung der Fragen nicht mehr verweigern.

Gerne würde ich erfahren, wie der ÖGB zu dieser Vorgangsweise der GÖD steht. Goutiert er sie, oder lehnt er sie ab?
Natürlich ist es ein unbestreitbares Recht der Einzelgewerkschaften, das Beste für ihre Mitglieder zu tun und das soll auch so bleiben. Aber wenn es so weit geht, dass jeder, der ein inkriminiertes Werk gar nicht gelesen hat, das Verbot desselben einklagen kann, dann ist mein Verständnis sehr enden wollend.
Für das Buch und die Redaktion von ZZ könnte ein Verbot des Buches aber durchaus vorteilhaft sein.
1) Mehr Publicity könnte man auch mit sehr viel Geld nicht kaufen.
2) Ein Totalverbot wäre ein Präzedenzfall in der Rechtsprechung dieses, nicht nur auf Grund des Klimawandels zur Bananenrepublik verkommenden, Landes. Noch mehr Publicity.
Objektiv betrachtet, ist das Verbot eines Buches, das bereits in der (meines Wissens) vierten Auflage zirkuliert, ein Schuss in den Ofen. Man würde das Interesse daran nur anfachen.
Ergo, ich glaube nicht an ein Verbot.
Weil hier heillose Verwirrung herrscht.
Die Polizeigewerkschaft ist eine Teilgewerkschaft der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD), welche wiederum dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) angehört. Sie vertritt die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei, großteils jedoch nicht die Angehörigen der Sicherheitsverwaltung.
https://www.polizeigewerkschaft-fsg.at/pv-wahl2024/ergebnis/
Für die morgige Gerichtsveranstaltung wünsche ich Zack Zack ,und im speziellen Dr. Pilz , das erdenklich beste ,und vor allem einen redlichen Richter.
Der gesamten Kläger Bagage wünsche ich dass sie der Blitz trifft, und zwar dort wo sie sich wohl am öftesten zurückziehen.
Sie haben’s in der Hand. (Das Blitzerl mein ich)
‚Am 2. Juni 2025 saß Takacs als Zeuge vor Richter Daniel Potmesil und überraschte alle.
Richter: Das Buch haben Sie doch gelesen, oder?
Takacs: Nein.‘
Warum wurde das Verfahren, welches v Hr Taki angestrengt wurde, nicht sofort eingestellt? Offensichtlicher kann der Mißbrauch der Justiz durch diesen Herrn ja gar nicht sein. Und obendrein wäre noch eine Mutwillensstrafe geboten gewesen und Schadenersatz an die Republik und an ZZ für das völlig unnötige Justizverfahren.
Hoffe, der Richter P. ist nicht karrieregeil, weil er sich ausrechnen kann, was ein Urteil im Sinne von ZZ für ihn bedeuten würde, da die ÖVP auch noch die nächsten 38 Jahre dank der politischen Unintelligenz der SPÖ an den Schaltstellen der Macht sitzen wird. Umgekehrt wäre das Verbot des Buches ganz nach dem Geschmack der Vernebler, Vertuscher und Verpfuscher. Insofern wünsche ich ihm, dass er dem altmodischen Prinzip folgt, sich auch morgen noch in den Spiegel schauen zu wollen.
Volksanwalt Luisser hat gestern in der PK bestens zusammengetragen, was alles fragwürdig, bzw. unbeantwortet ist. Auch er hat Probleme die “Arbeit” der Beamten als qualitativ hochwertig, bzw. befriedigend zu werten.
Dass Herr Pfandlers Familie das Buch gelesen hat, ihm mitteilte, dass er nicht gut dabei weggekommen sei – dass Frau Postenkommandantin sich “faul und dumm” beschrieben findet, das alles sind subjektive Wahrnehmungen. Dass Takasc das Buch gar nicht gelesen hat, aber er glaube, dass auch er da nicht glänzte…
Ein Buchverbot auf Grund div. Befindlichkeiten auszusprechen, wäre Geschmacksache.
Der Richter hat sich wirklich redlich bemüht, die Kläger zu verstehen. Also, das kann man ihm nicht vorwerfen. Aber an des Richters Stelle würde ich mich beleidigt fühlen, von dieser Larifari-Klage. Mit so einem Quatsch mit die Zeit zu rauben. Dabei sollten gerade Polizeibeamte am besten wissen, was ein Verbrechen ist und was nicht! Dieses Buch ist sicher nicht kriminell!.
Gibts Querulanten unter den Polentingern?
Niemals.
Zur “politischen Unintelligenz der SPÖ” kommt noch dazu, dass deren Personal erschreckend unfähig und harmoniebedürftig ist. Diese Partei wird seit Mitte der 80er Jahre von der ÖVP wie ein Tanzbär am Nasenring herumgeführt. Das hat halt schon Tradition und wird SPÖ-intern akzeptiert.
Von Hrn. Babler hätte ich mir wirklich anderes erwartet.
Nach den Ereignissen im Zuge des Bürgerkrieges 1934 entstand das Romanfragment “So starb eine Partei”. Wird 100 Jahre danach ein Buch erscheinen “So suizidierte sich eine Partei”?
Unglaublich diese gewerkschaftssauerei. Es wird wohl Zeit dass ich nun nach genau 50ig Jahren Mitgliedschaft diese Futtertrog Truppe kündige.
Austreten von der GÖD, guter Entschluss.
Ich habe auch meinen ruhenden Gewerbeschein, da zahlt man auch noch 50 % des Beitrages, zurückgelegt. Ich will diese Bagage einfach nicht finanzieren.
Unabhängig von dieser unappetitlichen Finanzierungsfrage, die – wie könnte es anders sein – selbstverständlich von der ÖVP via der GöD gelöst wurde, bleibt die charakterliche Schwäche etwa von Herrn Taki, der ein Buch verbieten lassen möchte, was er gar nicht gelesen hat. Das ist noch mehr zum Fremdschämen geeignet als ‚Amore unter Palmen‘ oder ‚Forsthaus Rampensau‘. Allerdings ist dieser metternichsche Zensuransatz im Gegensatz zu den genannten Sozialpornos absolut nicht lustig, sondern nur schändlich. Vor 20-30 Jahren hätte ich keinen Zweifel daran gehabt, dass diese Klage vom Gericht abgeschmettert wird, weil sie abgeschmettert wrden muss. Mittlerweile habe ich so meine Zweifel … daher Alles Gute für morgen, wird schin schief gehen✊👍!
Sorry, vielleicht dumme Frage: Wenn die GÖD wie alle Gewerkschaften ihren Mitgliedern Rechtsschutz anbietet für den Fall, dass diese sich gegen berufsschädigende Äußerungen zur Wehr setzen, weshalb fiele z.B. das Verbot eines Buches nicht darunter, wenn damit genau der Zweck verfolgt wird, sich gegen berufsschädigende Äußerungen zu wehren?
Vielleicht hat die Rechtsschutz bei dieser Klage keine Aussicht auf Erfolg gesehen. Und der Richter hinterfragt vielleicht mehr, als andere?
Aber vielleicht könnte Frau Wurm die Gemeinde Rossatz verklagen, da das Gebiet nicht absturzgesichert ist. Was wenn ich da mit meinem Kind spazieren gehe?
Letztlich hat man einen Unfall auch als Todesursache in Betracht gezogen.
Das ist ja nur ein Nebenschauplatz. Kann man natürlich alles hinterfragen und diskutieren.
Kern der Kritik an den uninformierten Klägern ist, dass die Polizeibeamten das Buch maximal vom Hörensagen kannten und die Absicht aus all dem, nämlich eine kritische Stimme an sen schleissigen Ermittlungen zum Schweigen zu bringen, offenkundig wird.
Hätten die Polizei und die Staatsanwaltschaften das getan, was sie kraft Verfassung, StPO und SPG sowie diverser Verordnungen und interner Erlässe hätten tun müssen, dann wäre dieser Fall nie das geworden, was er jetzt ist: eine Schande für die ‚Ermittlungsbehörden‘ dh die Staatsanwaltschaften und die Polizei.
Diesen wäre es jederzeit ein leichtes gewesen, durch Beweis alle Zweifel zu beseitigen und damit ihre Arbeit zu exkulpieren. So aber sitzen sie bis zum Hals in der S…… und schlagen wild um sich (Polizei) oder versuchen, alles auszusitzen (STA).
Was? Da müssen Köpfe rollen, das kann es ja nicht sein dass eine Gewerkschaft sich missbrauchen lässt für eine Buchzensur!
Na na, das ist ein ÖVP Verein, da geht alles.
Wie lange noch, ist die Frage.
Egal, wie lange es dauert, wir kommen vom Regen in die Traufe.
Im Anschluss übernimmt nämlich dann die FPÖ das “es geht alles” Prinzip.
Aber auch in die EU-Verwaltung wendet sich gegen “unliebsame” Personen. Sie hat es möglich gemacht gerichtliche Beruteilungen zu vermeiden.
https://www.youtube.com/watch?v=g-feCMFSpRw
Glenn Diesen (Prof, NOR, hat eigenen YT Kanal) auf Neutrality Studies (Prof Lottaz, JP/CH). Es geht um die Sanktionierung von 2 CH-Staatsbürger zB wegen Zitate, die über Merkel’s Bericht über das Ziel von Minsk ! u 2 über die Zeitgewinnung für die Aufrüstung der Ukraine hinausgehen. Die se Sanktionen betreffen nicht nur den persönlichen Zahlungsverkehrs, sonder zB auch das Durchqueren des EU-Luftraums.
Stolenberg (NATO) hat die inkriminierende Aussage 2022 selbst im EU Parlament sinngemäß bestätigt: Minute 59:00ff in https://www.youtube.com/watch?v=l7Kw-uh9WXE
M O M E N T AN NUR NOCH S P R A C H L O S
Liebe Alle!
Bitte heuer nicht auf Wundertüten-Weihnachtsaktion vergessen!
𝗗𝗜𝗘 𝗩𝗣-𝗪𝗨𝗡𝗗𝗘𝗥𝗧𝗨𝗘𝗧𝗘
Das Wunder geht weiter – jetzt leidsame Beweismittel spenden!
Hast du Handys, Smartwatches oder Laptops daheim, die dich schwer belasten? In der VP-Wundertüte kannst du sie jetzt wieder “krummweltgerecht” verwerten – und damit sogar noch der Familie in Notlagen helfen. mehr…
𝗦𝗼 𝗳𝘂𝗻𝗸𝘁𝗶𝗼𝗻𝗶𝗲𝗿𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗩𝗣-𝗪𝘂𝗻𝗱𝗲𝗿𝘁𝘂𝗲𝘁𝗲
Sie kommt – nach jedem Korruptionsdelikt in Polizeiuniform auch zu dir nach Hause. Und das ganze Jahr über liegt sie in allen Polizeifilialen auf und wartet auf deine alten Beweismittel!
So kannst du deine nicht mehr benötigten Beweismittel dann spenden:
Alte Geräte mit Datenträgern suchen, private Daten löschen und ggf. SIM-Karte rausnehmen.
Geräte mit oder ohne Zubehör in die Wundertüte geben und bei der Polizei abgeben – natürlich Einvernahmen-frei!
Aus Sicherheitsgründen ist es ganz wichtig, dass keine Amtsvermerke oder Diensthandlungen entstehen und auch keine Geräte die entsperrt oder offensichtlich belastend sind in der Wundertüte gespendet werden. Akten und Beweismittel in Papierform gehören in die örtlichen Schreddersammelzentren.
Der Verwertungserlös jedes gespendeten Beweismittels geht an die Soforthilfefonds von „Dunkel ins Licht“ & der “Selbsthilfe Staatsanwaltschaft”.
„𝗗𝗮𝘀 𝘃𝗲𝗿𝗹𝗮𝗲𝘀𝘀𝗹𝗶𝗰𝗵𝘀𝘁𝗲 𝗪𝘂𝗻𝗱𝗲𝗿 𝗱𝗲𝗿 𝗪𝗲𝗹𝘁“
Die VP-Wundertüte ist bereits seit dem 4. Februar 2000 ein verlässlicher und einfacher Verwertungsweg für nicht mehr benötigte Beweismittel. Viele helfen mit, die Aktion so einfach und effizient wie möglich zu machen: Die Österreichische Polizei sammelt die Handys in ganz Österreich ein und bringt sie verlässlich ins Beweismittel-Verwertungszentrum in der Lichtenfelsgasse. “Dunkel ins Licht” und die Staatsanwaltschaft bürgen für die zielgerichtete Verwendung der Daten aus der Datenträgerverwertung.
𝗗𝗶𝗲 𝗩𝗣-𝗪𝘂𝗻𝗱𝗲𝗿𝘁𝘂𝗲𝘁𝗲 – 𝗴𝗲𝗺𝗲𝗶𝗻𝘀𝗮𝗺 𝘀𝘁𝗮𝗿𝗸
Das Wort „Gemeinschaftsprojekt“ bringt die VP-Wundertüte am besten auf den Punkt:
Es sammelt tatsächlich die ganze Familie – daheim in den Haushalten, die Schulen, Vereine, Firmen. Und so kommen Jahr für Jahr unglaubliche Mengen an alten Beweismittel zusammen: Seit dem Beginn der Aktion eben schon rund 7,9 Millionen, die in der Verwertung rund 11 Millionen Strafverfahren abwendeten und so unmittelbar zum Auffangnetz für Familienmitglieder in Notlagen geworden sind.
𝗪𝗶𝗿 𝘀𝗮𝗴𝗲𝗻 𝗗𝗔𝗡𝗞𝗘 – 𝘂𝗻𝗱 𝗯𝗶𝘁𝘁𝗲 𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿 𝘀𝗼!
Und wohin kann man die Laptops entsorgen?
Fragen Sie den Kontaktbereichsbeamten Ihres Vertrauens außerhalb seiner Dienstzeit.
Sie glauben also, dass mir beispielsweise ein Herr Blumel nicht helfen könnte?
Wie meinen? Ich kann mich nicht erinnern.
Herr blümel dürfte eher ein Spezialist für Kinderwagen Transport Fahrten mit elektronischen geräten sein.
Sockentarzan.
Wo ist er übrigens, der Türkissockler?
Tolles Konzept, gratuliere🤣👍👏
Danke 🙂 Ich hatte viel Spaß xD
Anmk.: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine frei erfundene, rein satirische Darstellung. Etwaige Ähnlichkeiten oder Parallelen zu real existierenden oder real wirkenden Personen, Organisationen, Ereignissen oder Umständen sind weder beabsichtigt noch gewollt.
Hihi, manchmal bleibt nur der Galgenhumor.
https://fsg-polizei-noe.at/inhalt/bez-krems-land/
Hat die Rote Gewerkschaft nicht gegriffen? Wieso dann das Briefpapier aus dem Innenministerium…Fragen über Fragen.
Hat die FSG keinen Rechtsschutz? Ist sie, die Frau S., auch Mitglied der GÖD meist gibt es Rechtsschutz für Mitglieder? Üblicherweise greift der nicht, für nicht Mitglieder.
Der Richter hat gefragt, ob sie Mitglied einer Partei oder einer nahestehenden Organisation ist.
Er hat leider nicht gefragt ob sie Freunde bei der GÖD hat.
Womöglich ist man auf Frau S. von der GÖD zugegangen und hat ihr angetragen, das zu finanzieren.
Schon mal habe ich erwähnt, dass ich mir nicht vorstellen kann das Frau S. das selber Finanziert.
Also die türkis-schwarze ÖVP finanziert einem SPÖ Parteimitglied auf ÖVP kosten die Buchverbieterklage.
Das muss man erst mal verdauen.
Also sind nicht die vier Kläger mit ihrem Risiko die Beleidigungsklage eingegangen, sondern im weiteren Sinne die ÖVP. Na die werden schon wissen, wie das wieder dem Bürger umhängen.
Und der Ethikrat wird sicher sagen, dass niemand beleidigt werden darf.
Und wieder ein Grund mehr zum Spei…..
Akutell hat ja auch die rote Justizministerin ihre Hand über diese Sache? – Vielleicht wäre das eine Erklärung? (Bin schon gespannt ob Herr Luisser die Akten zu den Weisungen bis zum Beginn des U- Ausschusses erhält? – ÜBRIGENS ist heute der letzte Tag für die Aktenabgabe, welche der U – Ausschuss angefordert hat?
Gibt ja auch rote Sparte.
Verstehe ich das so, dass die FSG auch eine Abteilung der GÖD ist?
Wenn das so ist, hab ich was dazugelernt.
Ich dachte GÖD und FSG sind zwei verschiedene.
Ich weiß ja, warum ich kurz nach Beitritt wieder aus dem Verein ausgetreten bin.
Unser Beitrag ist bei ZackZack wirklich besser aufgehoben. Peter Pilz, unser aller ständige Vertretung!
https://www.youtube.com/watch?v=2crVr6GXbcE
Hier noch mal die komplette PK des Volksanwalts Luisser.
Ich hoffe das Gericht hört genau hin, vor Urteilsverkündung!
– Aber sind nicht gerade diese nun auch noch öffentlichen Äusserungen von Herrn Luisser nicht endgültig ein Grund dieses Buch zu verbieten?
Sicher wird man Andenken, die Volksanwaltschaft abzuschaffen.
Ja Herr Hanger hat das in seinen kritischen Aussagen schon durchklingen lassen?
– Was wird dann aber mit dem “IOI”, welches man im Keller dort entsorgt hat, nach dem man es extra dafür von Canada nach Österreich holte?
https://www.tabularasamagazin.de/wie-oesterreich-das-international-ombudsman-institute-uebernahm/
– Aber Gott sei Dank gibt es dann ja noch des “EOI” in Innsbruck…
Der Hanger kann ……… gehen.
Forumshöflichkeit…
Also waren Sie auch „unabsichtlich“ kurzfristig ÖVP Mitglied.
Sie waren halt schon früher klug.
🤦♀️ nicht jetzt im Ernst, oder?
Finden Sie? Dann wirds stimmen.
War ich etwa auch ÖVP-Mitglied, weil mein Firmenfahrzeug beim ÖAMTC bemitgliedet war? Das wäre dann wirklich unabsichtlich gewesen. (Dieser Beitrag ist nicht ernst zu nehmen!)
Von der AK aber kann man nicht austreten!
– Ich kenn zwischenzeitlich 6 Fälle in diesem Land, welche die AK trotz der Zwangsmitgliedschaft nicht helfen will und es diesen Damen und Herrn samt ihren Familien nicht einmal möglich ist überhaupt mit dieser Organisaton in Kontakt zu treten.
Ein investigativer zwischenzeitlich sehr bekannter Journalist hat das recherchiert und bestätigt, aber auch dazu mitgteilt, dass es auch ihm nicht möglich war und weiter ist hier eine Antwort auf seine Anfragen dazu zu erhalten…
😬