Nun hat auch das OLG Linz entschieden: Der Postenschacher-Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger muss wiederholt werden.
Wöginger und ÖVP-Parteichef Christian Stocker glaubten eigentlich, die Affäre sei erledigt. Dem Klubobmann war am 7. Oktober am Landesgericht Linz überraschend eine Diversion angeboten worden. Auch die WKStA erhob vor Gericht keine Einwände.
Doch es kam ganz anders: Erst wies die Oberstaatsanwaltschaft die WKStA – nach Zustimmung durch das Justizministerium – an, Rechtsmittel gegen die Diversion einzulegen (ZackZack berichtete zuerst). Am Mittwoch verhandelte das Oberlandesgericht Linz die Causa in zweiter Instanz – und hob die Diversion auf.
Damit geht der Prozess zurück an den Start. Wöginger und zwei ÖVP-nahe Beamte müssen sich erneut wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang eines Bewerbungsverfahrens am Finanzamt Braunau verantworten. Die neue Verhandlung dürfte Anfang des Jahres stattfinden. Es gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Öffentliche Empörung, ZackZack-Aktion
Wöginger hatte kurz nach der Diversion bereits eine „Wiedergutmachung“ von 44.000 Euro bezahlt. Die WKStA stellte in ihrer Beschwerde jedoch infrage, ob diese Summe angemessen war. Zudem argumentierte sie, dass vom Verdacht „schwerer Schuld“ auszugehen sei – eine Einschätzung, die nun offenbar auch das OLG Linz teilt.
Die öffentliche Empörung nach dem ersten Prozess war beträchtlich. ZackZack stellte ein Formular bereit, über das Bürgerinnen und Bürger eine Anregung an die Generalprokuratur richten konnten. Dort gingen daraufhin hunderte Zuschriften ein. Mit der Aufhebung durch das OLG wird der Fall Wöginger nun jedenfalls neu geprüft.
Titelbild: ZackZack/ GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
