Im Linzer Prozess, in dem sich ÖVP-Klubobmann August Wöginger mit einer Diversion von der Anstiftung zum Amtsmissbrauch freikaufen konnte, war sie das Opfer. Jetzt hat Christa Scharf geholfen, den Spieß umzudrehen.
So ist es passiert: In der ersten Mittagspause des Wöginger-Prozesses am 7. Oktober 2025 wurde gedealt. Wöginger durfte sich um 44.000 Euro freikaufen. Die WKStA-Staatsanwälte hatten nach Rücksprache mit ihrer Chefin Ilse-Maria Vrabl-Sanda zugestimmt.
Christa Scharf versuchte mit einem Antrag zur Befangenheit die Richterin im Nachhinein abzulehnen, aber es war zu spät. Die WKStA wollte gegen ihren eigenen Deal keinen Rekurs einbringen, und die Oberstaatsanwaltschaft Wien schien zufrieden.
ZackZack-Initiative
Scharf blieb ein letztes Mittel. Gemeinsam mit dem Verfassungsrechts-Experten Heinz Mayer und dem Informatik-Professor Hannes Werthner startete sie eine Initiative über ZackZack. Möglichst viele sollten schriftlich eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes durch die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof anregen.
ZackZack stellte ein Formular online. Binnen kürzester Zeit luden es Hunderte herunter. Zum Schluss waren es mehr als 200 Anregungen. Die Generalprokuratur kündigte an, den Fall “Wöginger” zu prüfen. Die Diversion begann zu wackeln.
Völlig schiefgegangen
Das wirkte. Als erfahrene Höchstrichterin wusste Justizministerin Anna Sporrer zu diesem Zeitpunkt längst, dass in Linz etwas völlig schiefgegangen war. Sie ließ ihren Weisungsrat prüfen, und er kam zu einem klaren Schluss: Die Linzer Diversion war höchstwahrscheinlich gesetzwidrig und musste angefochten werden.
So bekam die Oberstaatsanwaltschaft Wien ihren Auftrag und die WKStA von der OStA die Weisung. Der Standard berichtete als erster, dass das Rechtsmittel eingebracht würde.
Damit liegt der Wöginger-Ball im Oberlandesgericht Linz. Dort wird sich zeigen, wie stark der Rechtsstaat in Oberösterreich noch ist.
