Das Innenministerium hatte bis Mittwochabend Zeit, die vom U-Ausschuss bestellten Akten zu liefern. Die unüblich hohe Geheimhaltung, die Karners Ressort verlangt, könnte die Arbeit des Ausschusses behindern. Das wollen Abgeordnete nicht hinnehmen.
Bis Mittwochabend hatten Ministerien und andere Behörden Zeit, die vom Untersuchungsausschuss geforderten Akten an das parlamentarische Untersuchungsgremium zu übermitteln. Vom Justizministerium langte am Dienstagabend der Großteil der bestellten Akten beim Ausschuss ein. Das Innenministerium hingegen scheint nach Angaben von Abgeordneten vergleichsweise wenig geliefert zu haben.
Justizministerium lieferte
Fast alle der angeforderten Akten stammen aus dem Justizministerium und dem Innenministerium. Aus der Justiz langten am Dienstag zahlreiche Akten beim Untersuchungsausschuss ein.
Noch ist nicht restlos klar, welche Akten genau im Datenraum des Untersuchungsausschusses eingetroffen sind. Die Auswertung ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in vollem Gange, wie mehrere Mitglieder des U-Ausschusses gegenüber ZackZack bestätigten.
Justizministerin Anna Sporrer darf mögliche zulässige Gründe gegen die Lieferung bestimmter Akten anführen. So können Dokumente vorläufig zurückgehalten werden, wenn deren Bekanntwerden laufende Ermittlungen gefährden würde. Auch die Wahrung von Persönlichkeitsrechten muss bei der Herausgabe der Akten berücksichtigt werden.
Justizministerium und Untersuchungsausschuss müssen hinsichtlich etwaiger nicht gelieferten Akten in einem sogenannten Konsultationsverfahren versuchen, einen Konsens herzustellen. Dabei muss die Justizministerin zum einen darauf achten, laufende Ermittlungen nicht zu gefährden. Andererseits muss sie die parlamentarische Kontrolle des U-Ausschusses ermöglichen. Bisher wurde jedoch kein Konsultationsverfahren der U-Ausschuss-Fraktionen angemeldet. “Ich habe nicht den Eindruck, dass wir da kurzgehalten werden”, sagt ein Mitglied des U-Ausschusses im Gespräch mit ZackZack.
Innenministerium-Akten: absurd hohe Einstufung
Vom Innenministerium bekam der U-Ausschuss bis Mittwochabend ebenfalls Dokumente. Diese unterliegen laut Aussagen von Abgeordneten jedoch in vielen Fällen einer “absurd hoch eingestuften Geheimhaltung”. Abgeordnete sehen das als vielleicht letzten Versuch des Innenministeriums, die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern.
Die bisher ausgewerteten Akten aus dem BMI seien laut Abgeordneten nicht besonders interessant. Am Mittwochabend waren allerdings viele Daten nicht vollständig gesichtet.
Ob die Geheimhaltungsklassifizierungen des Innenministeriums Bestand haben werden, ist zweifelhaft. Dann anders als bei vergangenen U-Ausschüssen ist der vorsitzende Nationalratspräsident diesmal kein ÖVP-Politiker, sondern mit Walter Rosenkranz ein Mitglied der FPÖ. Der Nationalratspräsident hat als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses das Recht, eine Neueinstufung der Geheimhaltungsklassifizierung vorzunehmen. Die liefernde Stelle kann gegen die Einstufung des Nationalratspräsidenten den Verfassungsgerichtshof anrufen.

Dieser entscheidet final über die Geheimhaltungsklassifizierung bestellter Akten. Je nach Entscheidung des VfGH muss das Ministerium dem U-Ausschuss die angeforderten Akten übermitteln. Damit würden bisher nicht bekannte polizeiinterne Akten aus den Pilnacek-Ermittlungen erstmals die Türen des BMI und der Landespolizeidirektion Niederösterreich verlassen.
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