Sonntag, Februar 1, 2026

Wöginger und ÖVP: Verurteilte an die Macht

„Ja, natürlich, ich bleibe Klubobmann“. August Wöginger will auch nach einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs im Amt bleiben – und so politisch das Amt des Klubobmanns missbrauchen. Damit führt die ÖVP ein neues Prinzip ein: dass verurteilte Kriminelle Österreich regieren dürfen.

Vor langer Zeit, als ich nach Wien und später ins Parlament kam, war das so: Wenn eine Staatsanwaltschaft beschlossen hatte, einen Politiker als Beschuldigten zu verfolgen, und wenn die Oberbehörden das Vorhaben genehmigt hatten, zog sich der Betroffene – das muss man nicht gendern, weil das durchwegs Männer waren – für die Zeit der Ermittlungen aus allen Ämtern zurück.

Später änderte sich das, aus zwei Gründen: weil die Korruptionsbekämpfung Fahrt aufnahm und weil immer mehr Politiker korrupt wurden.

Immer öfter wachten unbescholtene Minister und Abgeordnete als Beschuldigte auf, und Parteien wie ÖVP und FPÖ konnten sich ausmalen, wann ihnen auf diese Art das Spitzenpersonal ausgehen würde. Zum Schluss, bei der großen Inseratenkorruption in der Kurz-Zeit, wurde sogar die ÖVP selbst Beschuldigte.

Ausufern

Der Hauptgrund für die Flut an Fällen war das Ausufern der politischen Korruption. Karl Heinz Grasser und sein politischer Pate Wolfgang Schüssel, Alfred Gusenbauer, Sebastian Kurz, Eurofighter, BUWOG, Hypo, Inseratenaffäre – das waren Hauptdarsteller und Stationen einer Entwicklung, die bis heute andauert. Sie geht über Politiker wie Figl und Kreisky, denen es ums Land ging, über Nachfolger, die alles für die Partei taten, bis zu den neuen Ministern, Landesräten und Abgeordneten, denen die eigene Tasche näher ist als das Parteihemd und die auf das Land längst vergessen haben.

Einige der Befürchtungen hatten allerdings einen wahren Kern, weil es auch immer wieder vorkam, dass nur angezeigt wurde, um jemanden zum Beschuldigten zu machen und damit aus dem Amt zu drängen.

Das reichte der ÖVP, um die Grenze zum ersten Mal zu verschieben: Beschuldigte konnten weitermachen, jetzt musste man erst als Angeklagter seinen Hut nehmen.

Weiter missbrauchen

Mit Wöginger ist auch das vorbei. Er bleibt, weil seine Partei als erste ein neues Bekenntnis abgelegt hat: Nach einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauch kann man im Amt bleiben und es weiter politisch missbrauchen.

In Wien und Linz fragte man sich: Wer soll vom Amtsmissbrauch abgeschreckt werden, wenn man mit Diversion so billig davonkommt? Das Linzer Oberlandesgericht kam zur einzigen sinnvollen Antwort: niemand. Daher wurde Wögingers Diversion aufgehoben.

Wöginger selbst versteht die Welt nicht mehr, wohl auch, weil er sieht, wie man mit Grasser umgeht. Dort pfeift das Justizministerium auf abschreckende Wirkung und lässt den kriminellen Ex-Minister mit Fußfessel laufen.

In einem Punkt hat Wöginger recht: Er hat nur das getan, was in der ÖVP üblich war. Andere haben es dort mit Postenschacher und Parteibuchwirtschaft wahrscheinlich weit wilder getrieben. Wöginger hatte nicht mehr Schuld, sondern mehr Pech, weil die anderen nicht in eindeutigen Chats von Thomas Schmid auftauchten.

Im Wissen

Josef Votzi bringt Christian Stocker ins Spiel: „Der Kanzler und Parteichef ließ schon bei seinem ersten Medienauftritt nach seiner vierwöchigen gesundheitlichen Pause auf Fragen zu einer möglichen Wende in der Justiz-Causa des ÖVP-Klubchefs wissen: ´August Wöginger ist im Wissen, was ihm vorgeworfen wird, bei der Nationalratswahl wieder gewählt worden.´“

Der Satz verlangt nach einer Stocker´schen Fortsetzung: August Wöginger ist im Wissen, dass er wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch verurteilt werden kann, zum Klubobmann gewählt worden. Wöginger ist im Wissen, dass er bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr bedingt sein Amt verliert, zum zentralen Koordinator der Regierung bestellt worden.

In der Regierung gilt der „Gust“ als freundlich, verbindlich und unverzichtbar. Persönlich spricht das für ihn. Aber was sagt das über eine Regierung aus, die – wenn es so weit kommt – ohne einen verurteilten Straftäter nicht auszukommen glaubt? Und: Dürfen in Zukunft nur noch Ungustln, aber keine Gustln im Falle einer einschlägigen Verurteilung vom Regieren ausgeschlossen werden?

Vielleicht lernt man auch hier von Grasser. Vor dem Sommer 2027 wird es kaum ein rechtskräftiges Urteil geben. Wenn Wöginger dann zwei, drei Monate über den Sommer absitzt, könnte er im Herbst mit Fußfessel dafür sorgen, dass es in der Regierung weiter so gut klappt wie bisher.

Als erfahrener Rechtsanwalt wird uns Stocker dann wohl versichern, dass seine Regierung der beste Ort für Resozialisierung ist.

Für August Wöginger gilt die Unschuldsvermutung.

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