In einem ersten Strafprozess wurde René Benko am Landesgericht Innsbruck wegen betrügerischer Krida schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Etliche Ermittlungsstränge sind noch offen.
Die vorsitzende Richterin Andrea Wegscheider machte in Innsbruck kurzen Prozess – nach nur zwei Vormittagen Verhandlung setzte es am Mittwochnachmittag ein erstes Urteil im Fall Benko: Der 48-Jährige ist zum Vorwurf der betrügerischen Krida schuldig gesprochen worden .
In diesem ersten Prozess ist dem Milliarden-Pleitier vorgeworfen worden, dass er Ende 2023 Vermögenswerte im Wert von 660.000 Euro beiseite schaffte – und die Transaktionen fälschlicherweise Mietvorauszahlungen beziehungsweise Schenkung an seine Mutter tarnte. Im Fall der Schenkung sprach das Gericht Benko schuldig, zur Mietvorauszahlung gab es einen Freispruch, in Summe setzte es eine unbedingte Haftstrafe von 24 Monaten.
Benko: „Plädoyer an Zynismus nicht zu überbieten“
Die knapp neun Monate U-Haft sind an dem Signa-Gründer nicht spurlos vorübergegangen, Benko soll laut Medienberichten zwölf Kilo abgenommen haben, er zeigte sich im kurzen Prozess wortkarg. Nur einmal kommentierte er in Richtung WKStA, dass ihr “Plädoyer an Zynismus nicht zu überbieten” sei.
Benkos Anwalt Norbert Wess beklagte vor Gericht wiederum, dass es seinem Mandanten in der Haft nicht möglich gemacht werde, an persönliche Unterlagen zu gelangen, um auf alle Vorwürfe eingehen zu können. Daher habe Benko außer von schriftlichen Äußerungen nicht ausgesagt.
Weitere Anklage, etliche Ermittlungsstränge
Während die erste Anklage nun prozessiert wurde, ist eine zweite zu ähnlichen Vorwürfen bereits in der Pipeline. Hier soll Benko erneut Bargeld, Uhren oder Manschettenknöpfe beiseite geschafft haben. Die WKStA geht von einem Schaden von 370.000 Euro aus. Auch diese Anklage ist nicht rechtskräftig.
Daneben ermittelt die WKStA in über einem Dutzend weiterer Ermittlungsstränge und einem kolportierten Gesamtschaden von 300 Millionen Euro. In den Presseinformationen werden unter anderem genannt:
- Faktum Kapitalerhöhung durch Geldkarussell: “René Benko soll Gesellschafter der Signa Holding GmbH zu weiteren Investments im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Gesellschaft verleitet haben, dies unter dem Vorwand selbst durch die Familie Benko Privatstiftung ebenfalls Geld zuzuschießen. Dabei soll er die Investments der getäuschten Gesellschafter zum Teil durch Überweisungen über mehrere Unternehmen hinweg schlussendlich als seinen eigenen Beitrag zur Kapitalerhöhung ausgegeben haben.”
- Faktum Villa Eden Gardone: “Verdacht der Untreue gegen René Benko und weitere Personen: Die Signa Holding GmbH soll eine luxemburgische Beteiligungsgesellschaft samt der dazugehörigen Gardasee-Villa (Villa Eden Gardone) an die liechtensteinische INGBE Stiftung verkauft haben, dies jedoch ohne ausreichenden Gegenwert.”
- Faktum: COFAG-Förderungsbetrug bei Chalet N in Lech: Es wird gegen René Benko und weitere beschuldigte Personen wegen Betrugs und Förderungsmissbrauchs ermittelt; dies im Zusammenhang mit Förderungen der COVID 19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) für den Betrieb des Chalet N in Lech als Hotel.
- Faktum Investmentbetrug betreffend Projekt Bahnhofsplatz München: “René Benko und ein weiterer Beschuldigter sollen Verantwortliche eines ausländischen Staatsfonds veranlasst haben, mittels Anleihen in das Immobilien-Projekt Bahnhofsplatz München (Deutschland) zu investieren. Tatsächlich soll der Anleiheerlös nicht zur Gänze in das vereinbarte Projekt investiert, sondern ein Großteil des Geldes zweckwidrig verwendet worden sein.”
Für all diese Vorwürfe der WKStA gilt freilich die Unschuldsvermutung. Das heutige Urteil von Innsbruck ist noch nicht rechtskräftig, sowohl Benkos Anwalt als auch die WKStA gaben dazu noch keine Erklärung ab.
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