Donnerstag, April 2, 2026

Israel: Österreichische Reaktionen auf die Todesstrafe

Seitdem das israelische Parlament am Montag die Todesstrafe für bestimmte terroristische Taten verabschiedet hatte, reißt die internationale Kritik nicht ab. Auch aus Österreich wurden die Stimmen bis Mittwoch lauter.

Am Montag verabschiedete das israelische Parlament ein Gesetz, das die Todesstrafe für „Terroristen“ vorsieht, die jemanden mit der Absicht töten, dem Staat Israel das Exitenzrecht abzusprechen. Politiker, Juristen und Medien war schnell klar: Diese Todesstrafe richtet sich de facto nur gegen palästinensische Terroristen. Die EU-Staaten rangen sich zu einer gemeinsamen kritischen Erklärung durch. Österreichs Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) kritisierte vor allem die geplante Vollstreckung der Todesstrafe.

Reaktion der Parteien

ZackZack hat bei den im österreichischen Parlament vertretenen Parteien nach ihrer Reaktion zum Todesstrafen-Gesetz Israels nachgefragt. Die ausführlichste Antwort kam von den Grünen, die kürzeste von der FPÖ. Die ÖVP beantwortete die ZackZack-Anfrage traditionell gar nicht.

Grüne: „Der Beschluss des israelischen Parlaments ist menschenrechtswidrig und alarmierend. Die Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel, de facto nur gegen Palästinenser gerichtet, ist ein massiver Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Menschenrechte. Zwei Rechtssysteme für zwei Bevölkerungsgruppen anzuwenden, das ist schlicht rassistisch.

Österreich und die EU sind aufgefordert klar und deutlich zu reagieren und für Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechte einzustehen und Konsequenzen, wie die teilweise Suspendierung des EU-Assoziierungsabkommens, zu fordern.“

NEOS beantwortete die Anfrage angelehnt an das Statement von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger: „Die Todesstrafe ist unmenschlich und mit dem Recht auf Leben und der Menschenwürde nicht vereinbar. Ihre weltweite Abschaffung bleibt ein zentrales menschenrechtliches Anliegen. Wir sprechen uns ausnahmslos und unter allen Umständen gegen die Todesstrafe aus.“

Die SPÖ verwies auf die Aussendung ihrer Außenpolitik-Sprecherin Petra Bayr: „Die geplante Wiederanwendung der Todesstrafe in Israel ist ein schwerer Rückschritt und ein Angriff auf die Menschenrechte. Jahrzehntelang hat Israel auf Hinrichtungen verzichtet – nun droht ein Gesetz, das die Anwendung der Todesstrafe erweitert und de facto auch nur für Palästinenser anwendet – eine zusätzliche Verletzung aller demokratischen und rechtsstaatlichen Standards.“

Vizekanzler Babler sah im verabschiedeten Gesetz eine „besonders erschütternde Absage an Menschenrechte und Rechtsstaat.“

Die FPÖ ging nicht auf die de-facto Anwendung gegen Palästinenser ein, sondern kritisierte die Todesstrafe. Im Namen der Außenpolitik-Sprecherin, Abgeordneter Susanne Fürst, teilte man ZackZack mit, „dass wir uns strikt gegen die Todesstrafe aussprechen.“

Die ÖVP beantwortete die ZackZack-Anfrage nicht. Bundeskanzler Christian Stocker bezeichnete den Schritt Israels zuvor als unvereinbar mit den „grundlegenden Prinzipien des Schutzes der Menschenwürde und der Achtung der Menschenrechte, denen sich Israel als Demokratie unter allen Umständen verpflichtet sehen muss.“

Wackelt nach EU-Kritik das Assoziierungsabkommen mit Israel?

Auch die EU zeigte ungewohnte Einigkeit gegenüber der israelischen Regierung von Netanjahus Likud-Partei und einigen rechtsextremen Fraktionen. Im Namen aller Mitgliedsstatten verurteilte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas das Gesetz. Sie sprach von einem „schwerwiegenden Rückschritt“.

Die angeprangerte Missachtung der Menschenrechte könnte für Israel auch realpolitische Folgen haben. Bereits in der Vergangenheit forderten ranghohe Politiker den vorläufigen Stopp des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel, das Zusammenarbeit in einigen Bereichen wie Wirtschaft und Forschung regelt. Spaniens Regierung unter Pedro Sanchez forderte im Juni 2025 die Aussetzung des Abkommens, konnte sich auf EU-Ebene aber nicht durchsetzen. Sowohl Deutschland als auch Österreich wollten am Abkommen festhalten.

Der ehemalige EU-Außenbeauftragte Josep Borell forderte letztes Jahr ebenfalls, das Abkommen mit Israel bis auf Weiteres auszusetzen, da Israel mit seinem Vorgehen im Gazastreifen gegen die darin bindenden Menschenrechtsklauseln verstöße.

Kaja Kallas wies in ihrer nunmehrigen Erklärung auf die Grundsätze hin, zu denen sich Israel im Assoziierungsabkommen mit der EU verpflichtet hatte.

Empörung an dem Gesetz gab es nicht nur vonseiten der EU, sondern auch von zahlreichen Menschenrechts- und Bürgerrechtsorganisationen in Israel selbst. Darüber hinaus äußerte sich insbesondere der österreichische Jurist Volker Türk, Hoher Kommissar der UNO für Menschenrechte kritisch, ebenso wie Amnesty International.

Die Todesstrafe wurde im Strafrecht vor zivilen Gerichten in Israel 1954 abgeschafft, bei Militärgerichten konnte sie de jure auch nach diesem Datum vollstreckt werden. Seit der Hinrichtung von Adolf Eichmann im Jahr 1962 wurde sie jedoch nicht vollstreckt.

Was das Gesetz besagt

Das Gesetz dreht sich insbesondere um folgenden Passus: „Wer vorsätzlich den Tod eines anderen herbeiführt, um einem Bürger oder Einwohner Israels Schaden zuzufügen, und dabei die Absicht verfolgt, die Existenz des Staates Israel abzulehnen – soll zu Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden, wobei nur eine dieser Strafen verhängt werden darf.“

Dass das Gesetz praktisch nur auf Palästinenser angewendet werden dürfte geht nicht nur aus der Betonung der Staatsbürgerschaft und der Verneinung des Existenzrechts von Israel hervor. Auch die unterschiedliche Anwendung vor Militär- und Zivilgerichten spricht dafür, dass sich der Text vor allem gegen Palästinenser im Westjordanland richtet. Denn diese kommen nach Gewalttaten in der Regel vor israelische Militärgerichte. Dort soll der Tod durch Hängen zur Standardbestrafung werden. Die Begnadigung ist ausgeschlossen.

Über das Schicksal des Gesetzes muss nun der Oberste Gerichtshof Israels entscheiden. Die israelische Bürgerrechtsbewegung ACRI hat eine Klage gegen das Gesetz eingebracht.


Titelbild: WikiCommons

Autor

  • Daniel Pilz

    Redakteur. Studierte Philosophie an der Uni Wien. Schwerpunkte liegen in der Innen- und Europapolitik, sowie im Konsumentenschutz.

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