Freitag, März 27, 2026

Wöginger-Prozess: Tickern für Pressefreiheit

Mit dem Beschluss, den Live-Ticker aus dem Wöginger-Prozess einen ganzen Tag zu verbieten, hat die Linzer Richterin nach der Diversion ihren zweiten großen Fehler gemacht. Deshalb nehme ich morgen selbst das Tickern in die Hand.

Morgen um 9.30 Uhr geht es im Linzer Landesgericht um die Pressefreiheit. Gleich zu Beginn wird geklärt: Darf ich morgen im Linzer Gerichtssaal aus dem Wöginger-Prozess live tickern?

Rechtlich ist alles klar:

  • Unsere Verfassung garantiert, dass die Gerichtsverhandlung öffentlich ist und sagt damit JA.
  • Die Europäische Menschrechtskonvention begründet in Artikel 10 die Pressefreiheit und sagt damit auch JA.
  • Der Oberste Gerichtshof lässt ein Verbot nur im Einzelfall nach klarer Abwägung zu – und sagt damit als Dritter JA. 

Wird die Richterin morgen Verfassung, EMRK und OGH folgen – oder ein zweites Mal die Pressefreiheit einschränken? 

Tickern nicht verboten

Der OGH stellt klar fest:

„Das Verfassen von ´Live-Tickern´ in der Hauptverhandlung ist nach § 228 Abs 4 Strafprozessordnung und § 22 Mediengesetz nicht verboten.“

Er kennt nur eine Ausnahme: „Deren Untersagung ist zwar im Einzelfall zur Vermeidung einer Verfahrensbeeinträchtigung im Rahmen der Sitzungspolizei möglich, sie ist jedoch stets unter dem Aspekt des (verfassungsrechtlich garantierten) Rechts der Öffentlichkeit auf Information (Art 10 MRK) zu prüfen und nach sorgfältiger Interessenabwägung nur in Ausnahmefällen (jedenfalls nicht für die Urteilsverkündung) zulässig.“

Der Einzelfall – das ist laut Verfassungsjuristen jede einzelne Zeugenaussage. Die Richterin hat bei jedem Zeugen abzuwägen. Falls sie beschließt, für eine Zeugenaussage den Live-Ticker auszuschließen, hat sie ihren Beschluss schriftlich zu begründen.

Beim ersten Mal hat sie das alles nicht getan. Wahrscheinlich war das bereits ein Verfahrensfehler. Ich hoffe, dass der Fehler morgen nicht wiederholt wird.

Ticker – Tagesbericht – U-Ausschuss

Die Anwälte der Beschuldigten haben ihre Karten auf den Tisch gelegt. Sie wollen, dass nicht nur das Tickern verboten wird. Wenn es nach ihnen geht, darf erst am Abend nach dem Verhandlungstag berichtet werden.

Wenn die Richterin wieder nachgibt – was kommt dann? Das Verbot für das gesamte Verfahren bis zur Urteilsbegründung?

Und was heißt das für den Pilnacek-Untersuchungsausschuss? Ich habe dort im Parlament die Verfahrensordnung mitverfasst. Sie ist in weiten Teilen der Strafprozessordnung nachgebildet. Wenn dort der Anwalt, der die ÖVP-Polizisten begleitet, vom Vorsitzenden ebenfalls das Ticker-Verbot fordert, was passiert dann?

Zensur

In Linz geht es um die Einschränkung der Pressefreiheit, also um Zensur. Im Medienprozess gegen mein Pilnacek-Buch geht es um Zensur. Im Verfahren, das gegen mich wegen „Beleidigung einer Behörde“ geführt wird, geht es um Zensur.

Auf Druck von ÖVP-Polizeichefs, ÖVP-Politikern und ihren Anwälten wird die Pressefreiheit Stück für Stück abgeschafft. Gerichte in Wien und Linz spielen mit.

Wenn ich morgen für ZackZack aus dem Wöginger-Prozess tickere, geht es genau um diese Pressefreiheit und ihre Bedrohung durch die Strafjustiz. Die Richterin wird entscheiden, ob sie ein zweites Mal die Pressefreiheit einschränkt.

Ich hoffe, dass ZackZack morgen nicht das einzige Medium ist, das sich nicht einschüchtern lässt.

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