Zwei Kremser Kripo-Beamte und die Gemeindeärztin aus Rossatz werden in den kommenden Tagen im U-Ausschuss befragt. Die Medizinerin ließ mehrfach mit Aussagen über „Widerstand“ von Beamten aufhorchen, zudem widersprach sie dem BMI zur kriminalpolizeilichen Leichenbeschau.
Die Befragungen im Pilnacek-Untersuchungsausschuss gehen weiter. Nachdem vor zwei Wochen ein Baggerfahrer, ein involvierter Feuerwehrmann und ein Tatortbeamter aussagten – und Bemerkenswertes zutage förderten –, hangeln sich die Abgeordneten weiter nach oben.
Am Mittwoch werden zwei Kripo-Beamte aus Krems befragt, am Donnerstag wird mit Spannung die Aussage der Gemeindeärztin W. erwartet. ZackZack gibt einen Ausblick darauf, was von den anstehenden Befragungen zu erwarten ist.
Die auffällige Präsenz aus Krems
Die Rolle der für Mittwoch geladenen beiden Kriminalbeamten aus Krems ist bislang kaum beleuchtet. Klar ist nur, dass sie am 20. Oktober um 9:18 Uhr am Seitenarm eintrafen – warum genau sie dort hingeschickt wurden und welche Handlungen sie setzten, blieb bislang offen. Ein am ersten Ausschusstag befragter Tatortbeamter aus Weißenkirchen konnte deren Präsenz ebenfalls nicht im Detail erläutern, für ihn sei die zusätzliche Verstärkung „natürlich in Ordnung“ gewesen. Im Akt der Staatsanwaltschaft Krems, die ursprünglich die Todesumstände untersuchte, tauchen die Namen der zwei Beamten – bis auf ihre Erwähnung beim Eintreffen – nicht auf.
Anzunehmen ist, dass es die beiden Kripo-Beamten waren, die gemeinsam mit der Gemeindeärztin Dagmar W. den Leichnam Christian Pilnaceks inspizierten. Dabei ist es laut wiederholter Aussagen der Medizinerin zu einer Auseinandersetzung gekommen: „Wie ich gesagt habe, ich brauche eine Obduktion, sie ist notwendig, haben sie sich massiv dagegen gewehrt“, schilderte sie im Medienprozess von ZackZack. Auf Nachfragen, von wem das ausgegangen sei, präzisierte W.: „Zwei Männer.“
Widersprüche zu angeblicher “Leichenbeschau”
Doch auch darüber, was man genau an der Leiche inspizierte, gehen die Meinungen zwischen Polizei und Ärztin auseinander. Ermittler und Innenministerium kommunizierten – auch in parlamentarischen Anfragebeantwortungen – stets eine „kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“, zu der laut Strafprozessordnung ein Arzt beigezogen werden muss.
Doch W. sagte im Oktober vor Gericht aus: „Es wird oft behauptet, ich hätte eine Leichenbeschau gemacht. Diese habe ich nicht gemacht, weil dazu muss man von der Polizei beauftragt werden. Aber es gibt ein Protokoll zu dieser Leichenbeschau und die hat die WKStA. Wer dieses Protokoll verfasst hat, weiß ich nicht, ich war es nicht.“ W. hätte vielmehr eine schlichte Totenbeschau gemacht und auch kein Honorar an das Innenministerium gestellt, welches für die Verrechnung einer kriminalpolizeilichen Leichenbeschau zuständig gewesen wäre.
Bereits der am ersten Tag befragte Beamte aus Weißenkirchen räumte im Ausschuss ein, dass die Richtlinien nicht immer genau erfüllt werden. Das Formular zur Leichenbeschau habe man vor Ort etwa gar nicht zur Hand gehabt, die Erkenntnisse seien später in den Tatortbericht eingeflossen. Auch, so der Polizist, sei in der Praxis „stellenweise“ nicht einmal ein Arzt dabei.
Schulungstermine in Krems
Dass dem Bezirkspolizeikommando Krems in der Causa eine auffällige Rolle zukommt, zeigen auch die ominösen „Vorbereitungskurse“ mehrerer für den Ausschuss geladener Zeugen, die am ersten Befragungstag aufgedeckt wurden. Nicht nur der bereits befragte Tatortbeamte und der Feuerwehrmann/Polizist aus Mautern nahmen an dem zweitägigen Seminar Anfang Jänner in Krems teil, auch einer der am Mittwoch geladenen Kripo-Beamten war anwesend; zudem Vorgesetzte wie Landespolizeidirektor Franz Popp und Kripo-Chef Stefan Pfandler, die im Ausschuss noch befragt werden dürften. Die Grünen brachten zu den zweifelhaften Schulungen bereits eine parlamentarische Anfrage ein.
Angesichts einer ganzen Reihe an Widersprüchen ist für Spannung an den kommenden U-Ausschusstagen wohl gesorgt. ZackZack wird vor Ort wieder live im Ticker berichten.
Titelbild: Lokalaugenschein des U-Ausschusses am Seitenarm in Rossatz.
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