Sonntag, Februar 1, 2026

Pilnacek-Ausschuss: der Kampf um den Smartwatch-Bericht

Das Innenministerium blockiert die Lieferung des Auswertungsberichts der Pilnacek-Smartwatch an den Untersuchungsausschuss. Das ist nicht der erste Versuch, den Bericht im BMI unter Verschluss zu halten.

Seit ZackZack am 10. Jänner 2025 erstmals berichtet hat, dass das Innenministerium einen entscheidenden Auswertungsbericht zu Pilnaceks Smartwatch zurückhält, herrscht Aufregung  im Parlament. Abgeordnete aller Fraktionen verlangen die Lieferung des Berichts durch das Innenministerium.

Dort erklärt man sich für unzuständig, wie Die Presse über eine BMI-Antwort berichtete: Es seien Akten, „die sich auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden beziehen, also Teil eines Ermittlungsaktes sind – in diesem Falle der WKStA, bzw. StA Eisenstadt, ausschließlich durch den Bundesminister für Justiz vorzulegen“.

Irreführung

Dann kommt die entscheidende Behauptung aus dem BMI: Der Bericht sei „integraler Bestandteil eines Justizaktes bzw. eines Aktes der Strafverfolgungsbehörden und fällt daher eindeutig unter diese gesetzliche Bestimmung.“ Deshalb sei eine Vorlage durch das BMI „rechtlich gar nicht zulässig“.

Das ist nachweislich falsch und eine Irreführung des Parlaments. Der 1.275 Seiten starke Smartwatch-Auswertungsbericht hat nie den Weg in den Akt einer Staatsanwaltschaft gefunden. Er liegt bis heute gut geschützt an zwei Orten: dem Bundeskriminalamt in Wien und dem Landeskriminalamt in St. Pölten.

Kein Bericht für WKStA

Ein Blick zurück macht klar, worum es geht. Im November 2023 überraschte des Landeskriminalamt St. Pölten mit der Entscheidung, die Smartwatch von Pilnacek nicht wie das Handy der Witwe auszufolgen, sondern – ohne Sicherstellungsanordnung der Staatsanwaltschaft Krems – vom Bundeskriminalamt auswerten zu lassen.

Am 2. Jänner 2024 zog das Bundeskriminalamt eine Sicherungskopie der Smartwatch, wertete die Daten aus und hielt die Ergebnisse der Auswertung in einem 1.275 Seiten starken Bericht fest. Der fertige Bericht ging ans Landeskriminalamt Niederösterreich. Dort wurde er nicht an die Staatsanwaltschaft Krems weitergeleitet, sondern in St. Pölten unter Verschluss genommen.

Die Staatsanwaltschaft Krems unternahm keinen Versuch, den Bericht zu bekommen. In der WKStA war das anders.

Am 1. Oktober 2025 beantwortete WKStA-Oberstaatsanwältin Silvia T. eine Anfrage des ZackZack-Anwalts: „Ein vollständiger Bericht des Bundeskriminalamtes zur Auswertung der Smartwatch des verstorbenen Mag. Christian Pilnacek liegt der WKStA nicht vor; lediglich ein Auszug eines forensischen Berichts des Bundeskriminalamtes, nämlich im Wesentlichen ein Inhaltsverzeichnis eines offensichtlich automatisiert erstellten Berichts über 1275 Seiten -samt dem handschriftlichen Zusatz “Keine Gesundheitsdaten (Herzschlag) od. Standortdaten vorhanden!” wurde im von der WKStA im ha Ermittlungsverfahren beigeschafften Handakt des Landeskriminalamtes Niederösterreich vorgefunden.“

Handakt in St. Pölten

Das ist die Vorgeschichte: Als sie mit den Amtsmissbrauchs-Ermittlungen gegen Beamte des LKA begann, hatte die WKStA erfahren, dass das LKA nur einen Teil seiner Unterlagen der Staatsanwaltschaft Krems übermittelt hatte. Der Rest, so fand die WKStA heraus, lag in einem „Handakt“ im LKA. Beamtinnen des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung BAK im BMI erhielten im April 2024 den Auftrag, den Handakt zu besorgen.

Das BAK berichtete: „Nach telefonischer Rücksprache mit Dr. Silvia T. wurde am 08.04.2024 eine Kopie des Handaktes des Landeskriminalamtes (LKA) für NÖ, vom LKA NÖ, Brigadier Stefan Pfandler, eingeholt.“

Die BAK-Beamtinnen notierten 32 Dokumente, die sie als „Handakt“ vom LKA NÖ erhalten hatten. Die meisten Dokumente des Handakts fanden sich auch im Ermittlungsakt der StA Krems. Nur einige wenige waren bis dahin unbekannt. Sie fanden sich ganz am Ende des Handakts:

31) Smartwatch des Mag. Christian Pilnacek

32) Internes (E-mails etc.)

In der WKStA musste man im Handakt bis Seite 128 blättern, um zu Punkt 31 – „Smartwatch des Mag. Christian Pilnacek“ vorzustoßen. Doch hier fand die WKStA nur fünf Seiten.

Fünf Seiten

Das war die erste Seite:

image

Unten auf der Seite hatte man im LKA handschriftlich angemerkt: „keine Gesundheitsdaten (Herzschlag) oder Standortdaten vorhanden“.

Inhaltsverzeichnis

Zum Deckblatt hatte das Landeskriminalamt das vierseitige Inhaltsverzeichnis der 1.275 Seiten geliefert. Darunter fanden sich

  • „Kontakte“ von Seite 24 bis 87
  • „Bilddateien“ von Seite 305 bis 723
  • „Audiodateien“ von Seite 724 bis 732
  • „interne Dateien“ von Seite 762 bis 1212
  • „App-Dateien“ von Seite 1.213 bis 1.257.

Dazu kamen „Health Data Service“, „Samsung Health“ und „Samsung Health Monitor“, „Samsung Cloud“, „Standorte“ und ein „Datenextraktionsprotokoll“ – und damit Hinweise, dass auch die handschriftliche Bemerkung falsch sein könnte.

Ergänzender Beweisbeschluss

Abgeordnete aller Parteien haben bereits klargemacht, dass der Pilnacek-Untersuchungsausschuss auf der Lieferung des Auswertungsberichts besteht. Nachdem ihn offensichtlich nur das Innenministerium besitzt, kann ihn auch nur das Innenministerium liefern.

Sollte der Innenminister weiter die Arbeit des Ausschusses blockieren, steht die nächste Station fest: der Verfassungsgerichtshof. Die Chancen des Innenministeriums, dort mit der Blockade der Lieferung durchzukommen, scheinen gering.

Keine Antwort aus dem BMI

ZackZack hat sieben Fragen ans Innenministerium gerichtet – und bis jetzt keine Antwort bekommen.

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