Wie die Tageszeitung “Standard” berichtete, kam es im Fall Wöginger zu einer Wende. Die WKStA soll die Diversion nach einer Weisung aus dem Justizministerium nun doch anfechten.
Die Postenschacher-Affäre von ÖVP-Klubobmann August Wöginger geht in die zweite Runde. Nachdem die Generalprokuratur nach zahlreichen, von ZackZack unterstützten, Beschwerden eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Diversion im Falle Wögingers geprüft hatte, folgt nun der nächste Streich. Die WKStA, die der Diversion überraschend zugestimmt hatte, wird nun von der Oberstaatsanwaltschaft Wien auf Initiative des Weisungsrat im Justizministerium dazu aufgefordert, ihre Position zu ändern.
Fall wandert in nächste Instanz
Die WKStA muss die Diversion nun anfechten. Damit wird die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Linz, mit der Akte Wöginger betraut. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hatte die Empfehlung des Weisungsrates in ihrem Ministerium akzeptiert, wie der Standard berichtete.
Wöginger und dessen Verteidigung sieht sich dadurch demnächst erneut mit dem Vorwurf des Postenschachers konfrontiert. Konkret wird ihm Anstiftung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen. Er soll einem Parteifreund zu einem Posten als Finanzamtsleiter verholfen haben, obwohl dieser schlechter qualifizert war als eine Mitbewerberin. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Titelbild: Sporrer: HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com
Wöginger: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
