Hat Gerichtspräsidentin Caroline List Pilnacek-Akt und Leichenfotos an einen Journalisten weitergegeben? Die Oberstaatsanwaltschaft Wien bestätigt, dass in der Affäre „Pilnacek-Leichenfotos“ durch die Generalprokuratur geprüft wird.
Die Aktion „Leichenfotos“ hat für Servus TV und den Journalisten Gernot Rohrhofer Folgen. Am 26. September berichtete ZackZack als erstes Medium über geleakte Leichenfotos in einer Pilnacek-Dokumentation von Servus TV.
In einer Dreifachrolle als Redakteur, Interviewer und Interviewter hatte ex-Presse- und ex-ORF-Journalist Gernot Rohrhofer dort versucht, Zweifel an den Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kripo Niederösterreich zu zerstreuen. Sebastian Kurz und Wolfgang Sobotka erhielten ausreichend Zeit, um mit ihren Kritikern abzurechnen.
In der Servus TV-Doku wurde mehrfach bestätigt, dass Pilnacek-Leichenfotos an einen deutschen Gerichtsmediziner für ein Interview weitergegeben wurden. Dazu kommt ein abgefilmtes Gutachten des Innsbrucker Gerichtsmediziners Stefano Longato und ein Tonmitschnitt aus einem Longato-Kolloquium, das ohne Wissen von Longato aufgenommen und veröffentlicht wurde.
Gegen unbekannte Täter
Am 30. September beschloss die Oberstaatsanwaltschaft Wien, ein Verfahren wegen des Verdachts nach § 310 Strafgesetzbuch einzuleiten.
Am 2. Oktober brachte FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker dazu parlamentarische Anfragen an Justizministerin und Innenminister ein. Am Freitag teilte die Oberstaatsanwaltschaft Wien ZackZack offiziell mit, „dass diese Strafsache gegen unbekannte Täter wegen § 310 Abs 1 StGB am 30. September 2025 der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshofgemäß § 28 Abs 1 erster und dritter Satz, Abs 2 StPO zur allfälligen Übertragung an eine Staatsanwaltschaft außerhalb des Sprengels der Oberstaatsanwaltschaft Wienvorgelegt wurde.“

Leak in Graz?
§ 310 des Strafgesetzbuches regelt die „Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung“. Der Paragraf ist besser unter seinem alten Namen bekannt: Verletzung der Amtsverschwiegenheit. Die Generalprokuratur wird jetzt prüfen, ob im Zusammenhang mit Leichenfotos und Longato-Gutachten ein begründeter Verdacht besteht.
Der Verdacht müsste sich gegen Amtsträger richten. Journalisten sind keine Amtsträger und können sich durch bloße Entgegennahme von Justizakten nicht strafbar machen. Das gilt auch für Rohrhofer.
Inzwischen liefert Gernot Rohrhofer eine Erklärung, wie er völlig legal zu den Fotos gekommen sein will. In oe24 erklärt er: „Die Fotos stammen aus dem familiären Umfeld von Christian Pilnacek”. Damit bringt er Pilnacek-Witwe und Gerichtspräsidentin Caroline List ins Spiel. Nur sie scheint monatelang unbeschränkte Akteneinsicht gehabt zu haben – bis mit Karin Wurm ein zweites Opfer Akteneinsicht erhielt und die Staatsanwaltschaft Krems die Leichenfotos plötzlich sperren ließ.
Karin Wurm durfte in der Folge gemeinsam mit ihrem Anwalt nur unter der Kontrolle der Staatsanwälte persönlich in einem Datenraum der Behörde Einsicht in die Fotos nehmen. Kopieren war in Krems zumindest für Wurm und ihren Anwalt Volkert Sackmann streng verboten.
Als Sackmann den Berliner Gerichtsmediziner Michael Tsokos zur Einsicht in die Leichenfotos nach Krems mitnehmen wollte, wurde ihm das von der Staatsanwaltschaft untersagt. Jetzt wurden die Pilnacek-Fotos einem deutschen Gerichtsmediziner für ein Rohrhofer-Interview zugespielt.
Fragen an List
Hat die Gerichtspräsidentin dem Journalisten Akt und Leichenfotos gegeben? Hat Rohrhofer die Leichenfotos mit Einwilligung der Gerichtspräsidentin weitergegeben? ZackZack richtete eine Frage an die Gerichtspräsidentin:
„Der Journalist Gernot Rohrhofer behauptet gegenüber ö24, Leichenfotos des Mag. Christian Pilnacek (die offensichtlich für die Dokumentation auf Servus TV verwendet wurden) „aus dem familiären Umfeld von Christian Pilnacek“ erhalten zu haben. Genannt wird auch ein Zeitraum, nach dem die Leichenfotos über Akteneinsicht vom 9. November 2023 bis 6. August 2024 einsehbar gewesen wären. Haben Sie oder Ihr Anwalt die Leichenfotos an Gernot Rohrhofer weitergegeben?“ Eine Antwort stand bis Redaktionsschluss aus.
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