Gerichtspräsidentin Caroline List musste am Landesgericht Krems eine Niederlage einstecken: Das Wort, dessen Verwendung ZackZack verboten wurde, darf von Wurm nun wieder jederzeit gebraucht werden.
Hat Karin Wurm das Recht, über ihre Beziehung zu Christian Pilnacek in den Monaten vor dessen Tod zu sprechen? Auf mediale Anwürfe öffentlich zu reagieren? Ihre eigene Geschichte in der Causa Pilnacek zu erzählen? Die Grazer Gerichtspräsidentin und Pilnacek-Witwe Caroline List strengt in einem Zivilverfahren an, Wurm diese Möglichkeit zumindest massiv einzuschränken. In dem Unterfangen hat die Klägerin nun aber einen weiteren Rückschlag kassiert.
List hatte im vergangenen November gegen Wurm eine Unterlassungsklage beim Landesgericht Krems eingebracht und zunächst auch eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der Wurm ab sofort verboten wurde, über ihr Verhältnis zu Christian Pilnacek auch in sehr grundsätzlicher Weise – selbst im privaten Rahmen – zu sprechen. Konkret beanstandete List in drei Punkten mehrere Aussagen, die teils in Medien wiedergegeben wurden, etwa in der Kronen Zeitung. Wie ZackZack zuletzt exklusiv berichtete, hat das Oberlandesgericht Wien die einstweilige Verfügung Anfang März zum Großteil gekippt. Das Kremser Gericht wurde aufgefordert, den Wahrheitsgehalt von Wurms Aussagen zu prüfen, weil auch sie entsprechende Rechte auf “ihre” Geschichte haben kann.
Nach einer ganzen Reihe von Zeugenaussagen – darunter auch jene von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner – hat nun auch das Erstgericht seine Entscheidung revidiert und die einstweilige Verfügung in zwei von drei Punkten abgewiesen. Brisant: Betroffen ist davon ausdrücklich auch ein ganz spezielles Wort, mit dem Wurms Verhältnis zu Pilnacek (auch von Behörden) immer wieder beschrieben wurde; wogegen List mit Klagen aber notorisch vorgeht und dadurch nicht zuletzt für Verunsicherung unter Medienvertretern sorgt.
“Aussagen der Beklagten entsprechen den Tatsachen”
Im am Donnerstag gefassten Beschluss, der ZackZack vorliegt, stellt das Landesgericht Krems nun fest:
“Das Vorliegen einer ******** der Beklagten mit Christian Pilnacek, wie diese allgemein von den angesprochenen Verkehrskreisen verstanden wird, ist nach den Feststellungen zu bejahen (….). Die Aussagen der Beklagten entsprechen somit den Tatsachen.” (* von ZackZack unkenntlich gemacht, Anm.)
Weiters heißt es: “In Anbetracht der hohen Medienpräsenz der „Causa Pilnacek“, die auch ohne Zutun der Beklagten immer wieder zu Berichterstattungen über sie führte, ist ihr eine auch öffentliche Klarstellung ihrer Beziehung zu Christian Pilnacek zuzugestehen. Ihr Anliegen, die Umstände seines Todes aufzuklären, ist aufgrund der Beziehung zu ihm als legitim zu sehen. Dies erfordert aber auch die Darlegung bzw eine Stellungnahme zu ihrer Person und der Beziehung.”
Aufrecht bleibt die einstweilige Verfügung gegen Wurm bei einer Aussage, in der sich diese negativ über das Eheleben von Pilnacek geäußert hatte. Wurms Anwalt Robert Kerschbaumer kommentiert: “Die Klägerin hat es geschafft, sämtliche Medien Österreichs bei diesem Thema mundtot zu machen – durch Vergleiche, Klagen und Abmahnungen. Zumindest bei meiner Mandantin, der Betroffenen selbst, gelingt das nicht.”
Auch Landeshauptfrau Mikl-Leitner stützte Wurms Linie
Basis für die neue Entscheidung war eine ganze Reihe von Zeugenaussagen, die bei einem Prozesstermin am 19. März befragt wurden. Wie ZackZack berichtete, wurde sogar Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner geladen, weil sie im September 2023 beim Schlagerevent “Starnacht in der Wachau” anwesend war. Sie sollte über ihre Wahrnehmungen zu Pilnacek und Wurm berichten, denen sie beim öffentlichen Event begegnete. Tatsächlich wurde die Begegnung von der Landeshauptfrau dann im Wesentlichen bestätigt: Sie sei auf eine “blonde Frau” in Begleitung Pilnaceks getroffen, die ihr auch die Hand geschüttelt hätte.
Weitere, insgesamt neun Zeugen bestätigten ebenfalls Wurms Linie und schilderten Aufeinandertreffen von Pilnacek und Wurm bei Feuerwehrfesten, Heurigen, Cafés oder in einem Schmuckgeschäft in der Region. Zudem sagten auch Wurms Tochter und eine Freundin aus.
Verfahren läuft weiter
Im Zivilverfahren, das unabhängig von der großteils aufgehobenen, einstweiligen Verfügung noch läuft, können List und ihr Anwalt Peter Zöchbauer noch versuchen, die Art des Verhältnisses zwischen Wurm und Pilnacek zu konterkarieren. List fühlt sich in den Schilderungen Wurms bekanntlich in ihrem Recht auf Privatleben verletzt. Wurm hat ihrerseits für das Verfahren noch zumindest sechs weitere Zeugen nominiert.
Medienrechtler sprechen nun jedenfalls von einer kuriosen Situation: Wurm dürfe nun ab sofort wieder – sowohl im privaten Rahmen, aber auch in Medien – ihre Beziehung zu Christian Pilnacek entsprechend erläutern. Medien, die diese legitimen Schilderungen veröffentlichen, könnten aber haftbar gemacht werden. Im Fall von ZackZack ist das in der Vergangenheit bereits passiert.
Titelbild: ZackZack


