Das Land Kärnten hat 2024 zugunsten einer australischen Firma entschieden, wonach für das Lithium-Großprojekt auf der Koralm keine Umweltprüfung (UVP) notwendig sei. Nun kontert das Bundesverwaltungsgericht: Das Land muss neu prüfen.
Für das australische Unternehmen European Lithium wird die Expedition ins Lavanttal, die vor fast 15 Jahren begann, zunehmend zur „never ending story“. 2011 erwarb die Firma um 10 Millionen Euro die exklusiven Schürfrechte an einem der größten vermuteten Lithium-Vorkommen Europas auf der Kärntner Koralm. Das Unternehmen versprach hunderte Arbeitsplätze und eine große Wertschöpfung für die Region. Die Pläne änderten sich über die Jahre jedoch drastisch: Der Rohstoff soll mittlerweile nach Saudi-Arabien verschifft und erst dort gewinnbringend verarbeitet werden.
Zunächst möchte European Lithium dafür allerdings einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entgehen. Man stellte 2023 einen Feststellungsantrag beim Land Kärnten, dass keine UVP nötig sei – und das Land bestätigte Ende 2024 per Bescheid diese Sichtweise (ZackZack berichtete als erstes Medium).
Mehrere NGOs, aber auch zwei an das geplante Projekt grenzende Gemeinden, legten Beschwerden ein – nun bekamen sie Recht.
NGO: “Pfusch” bei erster Entscheidung
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigte am Montag gegenüber ZackZack, dass eine Entscheidung getroffen wurde. Zum Inhalt gibt Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS eine erste Auskunft: „Das Gericht hat die Feststellung des Landes Kärnten zurückgewiesen und zurück an den Start geschickt. Damit ist aus unserer Sicht bestätigt, dass die Kärntner Behörde hier gepfuscht hat“, so Rehm zu ZackZack.
Für den NGO-Vertreter sei das Ermittlungsverfahren unzureichend gewesen, die nun getroffene Entscheidung aber nur die „zweitbeste“ Variante – das Gericht hätte theoretisch nämlich auch gleich eine UVP beschließen können. Kritisiert wurde an dem Projekt seitens der Umweltanwälte Kärntens und der Steiermark stets, dass Auswirkungen auf das Grundwasser ohne eine UVP nicht berücksichtigt werden. Auch über den Abtransport von über 1.500 Metern Seehöhe herrsche Unklarheit.
Am Montagabend meldete sich auch die beteiligte NGO Global 2000 zu Wort: „Ohne UVP drohen Natur und Umwelt in Kärnten dem Profit eines australischen Konzerns geopfert zu werden“, so die Organisation in einer Aussendung. „Wir werden sehr genau beobachten, wie die Kärntner Behörde den Beschluss jetzt umsetzt.“ Erfreut ist man auch bei der Organisation Alliance For Nature – dort sehe man sich bestätigt, dass die Kärntner Behörde rein auf Basis des nationalen UVP-Gesetzes entschieden hatte und unionsrechtliche Neuerungen außer Acht ließ, was nun vom BVwG so beurteilt worden wäre.

FPÖ-Nationalrat lobbyiert für Projekt
Das Vorkommen an der Grenze zwischen Kärnten und Steiermark ist längst auch politisch brisant. Einst als nicht gewinnbringend angesehen, wurde der staatlich gebaute Stollen Anfang der 1990er-Jahre um einen Schilling an eine private Bergbaufirma verscherbelt, ehe er Jahrzehnte später an die Australier überging.
Mittlerweile gilt der Rohstoff als kritisch, strategisch und für die E-Auto-Industrie essenziell. Die EU forciert deshalb eine Verarbeitungskette der europäischen Vorkommen auf dem Kontinent. Der seit 2023 bestehende Plan von European Lithium, den Rohstoff wegen niedriger Energiepreise in Saudi-Arabien zu verarbeiten, schert dabei aus.
Als prominenter Fürsprecher und Anwalt des australisch-saudischen Joint Ventures tritt seit Jahren der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Christian Ragger auf. Nach der ersten UVP-Entscheidung im vergangenen Jahr sprach er gegenüber der Krone von einem möglichen „Durchbruch“ des Projekts. Einen Abbaustart visierte das Unternehmen damals für Ende 2025 an. Spätestens durch die nunmehrige Gerichtsentscheidung ist davon aber wohl nichts mehr übrig.
