Laut Kurier plant Martin Ho im ersten Halbjahr 2026 die Eröffnung eines neuen Restaurants in der Wiener Innenstadt. Doch der umstrittene Gastronom dürfte eigentlich bis November 2027 keine Gewerbeberechtigung in Wien mehr erhalten, wie ZackZack herausfand.
Martin Ho ist ein streitbarer Unternehmer. ZackZack berichtete bereits über Ermittlungen und Insolvenzen, die den Szenegastronom bei seinen Geschäftstätigkeiten begleiteten – es gilt die Unschuldsvermutung. Im August 2024 musste sein letztes DOTS-Restaurant schließen. Jetzt will er in Wien wieder einen gastronomischen Betrieb eröffnen. Doch diesmal liegt ihm ein gewaltiger Stein im Weg, wie ZackZack herausfand.

Quelle: https://dotsgroup.eu/#, Hervorhebung ZackZack
Bei einer der vielen Firmenpleiten haben Ho und dessen Partner einen entscheidenden Fehler gemacht. Das Insolvenzverfahren bei der mittlerweile aufgelösten Firma „MH 36 Gastronomie GmbH“ wurde aufgrund fehlender Mittel vom Handelsgericht Wien nicht eröffnet. Damit dürfte Ho, der ohne Funktion im Firmenbuch die Fäden in dem Restaurant zog, bis November 2027 keine Gewerbeberechtigung erhalten.
3 Jahre keine Gewerbeberechtigung
Hos angekündigte Restaurantgründung in „prominenter Lage“ steht damit auf tönernen Füßen. Laut Gewerbeordnung der Wirtschaftskammer gibt es einen klaren Ausschlussgrund für eine Gewerbeberechtigung: “Ein mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnetes oder aufgehobenes Insolvenzverfahren, solange dieses in der Insolvenzdatei ersichtlich ist (3 Jahre ab Eintragung). Bei Versicherungsvermittlung auch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, solange dieses in der Insolvenzdatei ersichtlich ist.”
Genau das ist im Fall Ho beim ehemaligen DOTS auf der Mariahilferstraße passiert. Das Restaurant wurde von der MH 36 Gastronomie GmbH betrieben. Gesellschafter und Geschäftsführer war Hos Vater Xuan Thai Ho. ZackZack vorliegende Informationen legen den Verdacht nahe, dass Martin Ho jedoch faktischer Geschäftsführer war. Ein ehemaliger Mitarbeiter sagt im Gespräch: „Thai Ho war nur zum Essen da. Martin Ho hat alles dirigiert.”

Stadt Wien bleibt vage
Das Handelsgericht Wien bestätigte auf ZackZack-Anfrage, dass bei Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung ein Ausschluss vom entsprechenden Gewerbe für drei Jahre erfolgt.
Die Stadt Wien reagierte auf ZackZack-Anfrage zögerlich. Konkret zu Martin Ho gefragt, blieb die zuständige Fachabteilung, die MA 63, vage. Es würden alle Ausschlussgründe für eine Gewerbeberechtigung „im Rahmen jeder Gewerbeanmeldung von der Behörde geprüft. Diese Prüfung erfolgt sowohl hinsichtlich der gewerbeanmeldenden Person als auch hinsichtlich aller Personen, die maßgebenden Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte haben.“ Zu den geplanten Geschäften von Martin Ho wollte man sich nicht konkret äußern, man würde jedoch „gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der Gewerbeordnung“ prüfen.
Eine ZackZack-Anfrage im Büro der zuständigen Stadträtin Barbara Novak blieb bis zum Erscheinen des Artikels unbeantwortet.
Ho-Sprecher Alexander Khaelss-Khaelssberg beantwortete eine ZackZack-Anfrage mit bissiger Polemik, ging jedoch nicht auf die Fragen ein.
Titelbild: Christopher Glanzl, Canva
